12. Familiengemeinschaft

Die Vorstellung der Familiengemeinschaft als Mehrgenerationen-Haushalt, zu dem auch erwachsene Kinder und weitere Verwandte gehören, entsprach schon bei Erlass des ZGB nicht der Realität und ist heute längst überholt. Dementsprechend sind einzelne Bestimmungen des neunten Titels des Zivilgesetzbuches, wie etwa die Vereinigung des Familienvermögens in einer Gemeinderschaft, praktisch bedeutungslos geworden.

Stand des Kapitels: Dezember 2021