4.3.6 Zur Schenkung auf den Todesfall (donatio mortis causa)

Schenkung auf den Todesfall liegt vor, wenn die Parteien den Schenkungsvertrag im Sinne eines termSchenkungsversprechens schliessen, die Erfüllung jedoch auf den Tod des Schenkers bedingt hinausschieben.

Weil eine Schenkung auf den Todesfall den erbrechtlichen Zuwendungen (z.B. einem Vermächtnis gemäss Art. 484 ZGB) sehr nahe kommt, untersteht sie gemäss Art. 245 Abs. 2 OR ebenfalls den erbrechtlichen Vorschriften über Form und Inhalt einer letztwilligen Verfügung und damit auch den Grenzen der Verfügungsfreiheit.