1. Allgemeines

Verfassungsgeschichte der Neuzeit

Staatsverfassungen können formell unterschiedlich ausgestaltet sein. Materiell besteht in der westlichen Welt weitgehend Konsens darüber, welche Elemente unabdingbare Bestandteile einer Verfassung sein müssen. Hierunter fallen in erster Linie die Rechtstaatlichkeit, die Demokratie und die Einheits- oder Bundesstaatlichkeit. Diese Prinzipien gehören zum Kern jeder Verfassung. Nach ihrer Massgabe werden die weiteren Verfassungselemente auf ihre "Tauglichkeit" gemessen. Unter diesen weiteren Verfassungselementen sind die Stellung der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Völkergemeinschaft innerhalb des Staates zu erwähnen.

Die Nachfolgende Aufarbeitung der Verfassungsgeschichte der Neuzeit geht den Kernelementen westlicher Verfassungen auf die Spur. Die tragenden Ideologien haben sich dabei erstaunlich schnell verbreitet sowie gegenseitig genährt und gefördert. Hauptsächlich im Diskurs involviert waren Frankreich, die USA und Grossbritannien. Dass die Schauplätze, auf denen sich weitreichende Verfassungsentwicklungen zugetragen haben, an einer Hand abgezählt werden können, unterstreicht die Abhängigkeit solcher Entwicklungen von der Interdependenz verschiedener Faktoren wie Geschichte, Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und – vor allem – Wissenschaft.

Das verfassungsrechtliche Erbe Grossbritanniens besteht in der Einbindung der königlichen Macht und den daraus resultierenden rechtsstaatlichen und demokratischen Institutionen. Die Founding Fathers in den Vereinigten Staaten von Amerika hinterliessen ein Vorbild für alle nachkommenden Bundesstaaten und brachten die erste Republik hervor. Der Verdienst Frankreichs ist vor allem für die individuelle Freiheit von Bedeutung. Dank dem ideologischen Prozess, welcher im Zusammenhang mit der Französischen Revolution durchlaufen wurde, gewann die Abgrenzung Individuum – Staat an Bedeutung. Dass die Rezeption und Adaptation all dieser Entwicklungen durch die Schweiz im Vordergrund unserer Bemühungen stehen, braucht nicht erläutert zu werden.

Anmerkung: Deutschland wird im Rahmen dieser Plattform nicht behandelt, kann aber bei Andreas Kley, Verfassungsgeschichte der Neuzeit: Grossbritannien, die USA, Frankreich, Deutschland und die Schweiz, 3. Auflage., Bern 2013, S. 201 ff. eingesehen werden

Über diese Plattform

Dieses Lehr- und Lernmittel im Fach "Verfassungsgeschichte der Neuzeit" dient primär als Ergänzung und Vertiefung des Lehrbuchs. Der Schwerpunkt der Inhalte liegt auf den Staatsdenkern der damaligen Zeit, ihrem Diskurs zum Verfassungsrecht und dem verfassungsrechtlichen Nachlass aus dieser wichtigen Periode. Zudem ist das Lehrmittel als Hilfe zur Prüfungsvorbereitung gedacht. Diese andersartige, interaktive Bearbeitungsebene fördert ein besseres Verständnis der Materie und ermöglicht die Repetition ausgewählter Themen.

Die Plattform ist in fünf Teile gegliedert. Im 1. Teil finden Sie allgemeine Informationen zum ELT-Online, zum verantwortlichen Lehrstuhl und zum aktuellen Stand der Eingaben. Der eigentliche Stoff wird ab dem 2. Teil vermittelt. Jede Einheit enthält eine vertiefte Behandlung der prägenden Ideen des verfassungsgeschichtlichen Nachlasses eines bestimmten Landes. Im 5. Teil wird die Rezeption ebendieser Ideen in der Schweiz thematisiert. Zudem gibt es in jeder Einheit Testfragen zum Lehrbuch sowie zu den wichtigsten Rechtstexten (inkl. Musterlösungen). Auch werden ausgewählte Autoren vorgestellt und ihre Texte auf Inhalt, Rezeption und Bedeutung analysiert und vertieft.

Sie haben die Möglichkeit, die Plattform entweder systematisch von Anfang bis Schluss durchzuarbeiten oder sich einzelne Kapitel bzw. Kapitelteile zur Übung auszusuchen und individuell zu erarbeiten.

Hinweise

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