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1. Allgemeines

Verfassungsgeschichte der Neuzeit

Staatsverfassungen können formell unterschiedlich ausgestaltet sein. Materiell besteht in der westlichen Welt weitgehend Konsens darüber, welche Elemente unabdingbare Bestandteile einer Verfassung sein müssen. Hierunter fallen in erster Linie die Rechtstaatlichkeit, die Demokratie und die Einheits- oder Bundesstaatlichkeit. Diese Prinzipien gehören zum Kern jeder Verfassung. Nach ihrer Massgabe werden die weiteren Verfassungselemente auf ihre "Tauglichkeit" gemessen. Unter diesen weiteren Verfassungselementen sind die Stellung der Wirtschaft, der Gesellschaft und der Völkergemeinschaft innerhalb des Staates zu erwähnen.

Die Nachfolgende Aufarbeitung der Verfassungsgeschichte der Neuzeit geht den Kernelementen westlicher Verfassungen auf die Spur. Zwar entspricht die Zeit in die wir eintauchen keiner Ära des Internets oder des Jets, doch haben sich die tragenden Ideologien erstaunlich schnell verbreitet sowie gegenseitig genährt und gefördert. Hauptsächlich im Diskurs involviert waren Frankreich aus Kontinentaleuropa, die USA und Grossbritannien. Dass die Schauplätze, auf denen sich weitreichende Verfassungsentwicklungen zugetragen haben, an einer Hand abgezählt werden können, unterstreicht die Abhängigkeit solcher Entwicklungen von der Interdependenz verschiedener Faktoren wie Geschichte, Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und – vor allem – Wissenschaft.

Das verfassungsrechtliche Erbe Grossbritanniens besteht in der Einbindung der königlichen Macht und den daraus resultierenden rechtsstaatlichen und demokratischen Institutionen. Die Founding Fathers in den Vereinigten Staaten von Amerika hinterliessen ein Vorbild für alle nachkommenden Bundesstaaten und brachten die erste Republik hervor. Der Verdienst Frankreichs ist vor allem für die individuelle Freiheit von Bedeutung. Dank dem ideologischen Prozess, welcher im Zusammenhang mit der Französischen Revolution durchlaufen wurde, gewann die Abgrenzung Individuum – Staat an Bedeutung. Die Verfassungsentwicklung westlicher Ausprägung durchlebte eine Feuerprobe zur Zeit des Zweiten Weltkrieges. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Blick auf die Verfassungsgeschichte Deutschlands zu werfen. Dass die Rezeption und Adaptation all dieser Entwicklungen durch die Schweiz im Vordergrund unserer Bemühungen stehen, braucht nicht erläutert zu werden.

[Anmerkung]

Anmerkung

Deutschland wird im Rahmen dieser Plattform nicht behandelt, kann aber bei Andreas Kley, Verfassungsgeschichte der Neuzeit: Grossbritannien, die USA, Frankreich, Deutschland und die Schweiz, 2.A., Bern 2008, S. 165 ff. eingesehen werden.

Über diese Plattform

Dieses neue Lehr- und Lernmittel im Fach "Verfassungsgeschichte der Neuzeit" dient primär als Ergänzung und Unterstützung zu den Lehrveranstaltungen und dem Studium der einschlägigen Literatur. Der Schwerpunkt der Inhalte liegt auf den Staatsdenkern der damaligen Zeit, ihrem Diskurs zum Verfassungsrecht und dem verfassungsrechtlichen Nachlass aus dieser wichtigen Periode. Zudem ist das Lehrmittel als Hilfe zur Prüfungsvorbereitung gedacht. Diese andersartige, interaktive Bearbeitungsebene fördert ein besseres Verständnis der Materie und ermöglicht die Repetition ausgewählter Themen.

Die Plattform ist in fünf Teilen gegliedert. Im 1. Teil finden Sie allgemeine Informationen zum ELT-Online, zum verantwortlichen Lehrstuhl und zum aktuellen Stand der Eingaben. Der eigentliche Stoff wird ab dem 2. Teil vermittelt. Jede Einheit enthält die Rubriken Rechtstexte und Historisches Umfeld. Auch werden ausgewählte Autoren vorgestellt und ihre Texte auf Inhalt, Rezeption und Bedeutung analysiert und vertieft. Zum Teil wird das Verständnis des Stoffes mittels graphischer Darstellungen oder mit kurzen Eingaben bei der Einführung der jeweiligen Einheit unterstützt.

Sie haben die Möglichkeit, die Plattform entweder systematisch von Anfang bis Schluss durchzuarbeiten oder sich einzelne Kapitel bzw. Kapitelteile zur Übung auszusuchen und individuell zu erarbeiten.

Hinweise:

Diese Lernplattform wird ständig weiterentwickelt. Es ist uns ein Anliegen, das Niveau dieses Lerntools zu optimieren, weshalb wir auf Ihre Kommentare und Verbesserungsvorschläge angewiesen sind. Diese können jederzeit an karen.grossmann@rwi.uzh.ch, Inhaltsverantwortliche, gerichtet werden.