3. Disziplinen der Rechtswissenschaft

In der einschlägigen juristischen Literatur und in den Vorlesungsverzeichnissen mancher Universitäten findet sich öfters die Bezeichnung „Einführung in die Rechtswissenschaften“ (also Plural). In diesem Titel klingt an, dass die Rechtswissenschaft kein monolithischer Block ist, sondern sich in Teilwissenschaften gliedert, die verschiedentlich gruppiert dargestellt werden können. An dieser Stelle wird eine erläuternde Grobeinteilung in die Kategorien Grundlagendisziplinen und dogmatische Disziplinen vorgenommen sowie der Begriff der (juristischen) Dogmatik beleuchtet.

Gesetz
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