7.1.4 Monismus und Dualismus
In einem älteren Bundesgerichtsentscheid heisst es:
„Ein von der Bundesversammlung genehmigter Staatsvertrag wird mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden für die Schweiz
verbindlich und zum Bestandteil des Landesrechts. Seine Normen können deshalb neben den Behörden auch Einzelpersonen verpflichten,
wenn sie unmittelbar anwendbar, d.h. inhaltlich hinreichend bestimmt und klar sind, um im Einzelfall Grundlage eines Entscheides
zu bilden.“ BGE 105 II 49, 57 f.
Auf welche Grundkonzeption des Verhältnisses von Völkerrecht und Schweizer Recht lässt dieses Zitat schliessen?
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