17.1.2 Finanzbuchhaltung vs. Betriebsbuchhaltung
Das Rechnungswesen kann in das finanzielle Rechnungswesen, oder auch Finanzbuchhaltung genannt, und das betriebliche Rechnungswesen, der Betriebsbuchhaltung, unterteilt werden. Die Betriebsbuchhaltung gibt Aufschluss über einzelne innerbetriebliche Vorgänge und deckt primär den Informationsbedarf des Unternehmens selber.
Beispiel
Die Finanzbuchhaltung zeigt demgegenüber die Vermögenslage und deren Veränderung des gesamten Unternehmens auf und dient damit auch stark den Interessen der Anspruchsgruppen (vgl. Kapitel 17.1.4). Deshalb sind die Unternehmen in der Ausgestaltung der Betriebsbuchhaltung völlig frei, während die Finanzbuchhaltung weitgehend durch gesetzliche Regeln vorgegeben ist (vgl. Art. 957 ff. OR).