Zeigen die Verwendung der Finanzmittel, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen,
auf. Z.B. Maschinen, Warenvorräte oder Geld auf Postkonto.
Anlagevermögen:
Vermögenswerte, die dem Unternehmen zur dauernden oder mehrmaligen Nutzung dienen.
Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip:
Aktiven dürfen höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden,
auch wenn ihr Marktwert höher wäre.
Assoziierte Unternehmen:
„Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen […], bei welchem der Anteilseigner
über maßgeblichen Einfluss verfügt und das weder ein Tochterunternehmen noch ein Anteil
an einem Joint Venture ist.“ IAS 28 Ziff. 2. In der Regel handelt es sich dabei um
Beteiligungen von 20% bis 49,9%.
Betriebsbuchhaltung:
Auch management accounting oder „Bebu“ genannt. Für einzelne Produkte, Dienstleistungen,
Abteilungen, Kostenarten oder Kostenstellen werden Erträge, Kosten und andere Faktoren
ermittelt und dargestellt (deshalb auch „cost accounting“ genannt).
Bilanz:
Die auf einen Stichtag hin erstellt Übersicht über die Vermögens- und Finanzlage eines
Unternehmens.
Buchführung:
Die Buchhaltung registriert alle finanzrelevanten Transaktionen zwischen einem Unternehmen
und seiner Umwelt innerhalb des Unternehmens.
Buchführungsrecht:
Alle rechtlichen Regeln über die Buchführung, also die systematische Erfassung und
die Aufzeichnung von Geschäftsvorgängen anhand von Belegen, sodass Bestand und Veränderungen
von Geld, Gütern und Leistungen einer Wirtschaftseinheit festgestellt werden können.
EBIT:
Earnings before interest and taxes (Unternehmensergebnis vor Zinsen und Steuern).
Diese Kennzahl wurde dazu geschaffen, um Unternehmen international vergleichen zu
können, da in den verschiedenen Ländern verschiedene Zinssätze und Steuerfüsse gelten.
EBITDA:
Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization (Unternehmensergebnis
vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte).
EBT:
Earnings before taxes (Unternehmensergebnis vor Steuern).
Eigenkapital:
Zeigt die potenziellen Vermögensabgänge an die Eigentümer (vgl. Kapitel 12.5).
Equity-Methode:
„Bei der Equity-Methode werden die Anteile am assoziierten Unternehmen zunächst mit
den Anschaffungskosten angesetzt. In der Folge erhöht oder verringert sich der Buchwert
der Anteile entsprechend dem Anteil des Anteilseigners am Ergebnis des Beteiligungsunternehmens.
Der Anteil des Anteilseigners am Erfolg des Beteiligungsunternehmens wird in dessen
Ergebnis ausgewiesen. Vom Beteiligungsunternehmen empfangene Ausschüttungen vermindern
den Buchwert der Anteile. Änderungen des Buchwerts können auch auf Grund von Änderungen
der Beteiligungsquote des Anteilseigners notwendig sein, welche sich aufgrund erfolgsneutraler
Änderungen des Eigenkapitals des Beteiligungsunternehmens ergeben. Solche Änderungen
entstehen unter anderem infolge einer Neubewertung von Sachanlagevermögen und aus
der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen. Der Anteil des Anteilseigners an diesen
Änderungen wird unmittelbar im Eigenkapital des Anteilseigners erfasst.“ IAS 28 Ziff.
11.
FASB:
Financial Accounting Standards Board. Private Organisation, die die Schaffung und
Weiterentwicklung von Rechnungslegungsregeln für US-amerikanische Gesellschaften zum
Ziel hat.
FER:
Fachkommission für Empfehlungen der Rechnungslegung. Private Schweizer Institution,
die von einer Stiftung getragen wird, deren Aufgabe es ist, durch ein schweizerisches
Regelwerk die schweizerische Praxis der Rechnungslegung den internationalen Rechnungslegungsstandards,
insbesondere IFRS, anzupassen.
Finanzbuchhaltung:
Auch financial accounting oder schlicht „Fibu“ genannt. Besteht aus der Buchführung
und der Rechnungslegung. Ermittelt die Aktiven und Passiven sowie deren Veränderungen
über das gesamte Unternehmen, stellt sie dar und legt sie offen.
Fremdkapital:
Umfasst die erwarteten Vermögensabgänge an Dritte, also alle Schulden.
Gemeinschaftsunternehmen:
Ein Gemeinschaftsunternehmen steht unter der gemeinschaftlichen Leitung des Konzerns
und eines oder mehreren konzernfremder Unternehmen. Keines der Unternehmen darf einen
beherrschenden Einfluss auf das Gemeinschaftsunternehmen haben.
IAS:
International Accounting Standards. In der EU teils verbindlich.
IASB:
International Accounting Standards Board. Private Organisation, die aus Vertretern
verschiedener Länder im Bereich Rechnungslegung und Revision zusammengesetzt ist und
die finanzielle Rechnungslegung international harmonisieren will. Ihr Sitz ist London.
IASC:
International Accounting Standards Committee.
IFRS:
International Financial Reporting Standards. Umfassendes, detailliertes Regelwerk
über die Rechnungslegung von der IASB herausgegeben. In der EU teils verbindlich.
Konsolidierung:
Kumulative Werte werden addiert, aufhebende Werte werden neutralisiert.
Konzern:
Wirtschaftliche Einheit, bestehend aus einer Vielzahl rechtlich unabhängiger, aber
wirtschaftlich abhängiger Gesellschaften.
Niederstwertprinzip:
Das Umlaufvermögen muss in der Bilanz nicht mit dem damaligen Anschaffungswert, sondern
mit seinem Marktwert geführt werden, sofern der Marktwert tiefer ist.
Passiven:
Geben die Mittelherkunft an. Z.B. kurzfristige Darlehen oder Aktienkapital.
Periodenrechnung:
Die Periodenrechnung beginnt mit jeder Periode neu („bei null“), also ohne Übertrag
aus der Vorperiode.
Quotenkonsolidierung:
Quotenkonsolidierung bedeutet, dass von den unter einheitlicher Leitung stehenden
Gesellschaften nur diejenigen Zahlen in die konsolidierte Rechnung miteinbezogen werden,
die der Quote der Beteiligung der Obergesellschaft entsprechen.
Rechnungslegungsrecht:
Alle rechtlichen Regeln – ob sie nun in Gesetzen oder irgendwelchen privaten Regelwerken
stehen – über die Darstellung in bestimmten Formen und allenfalls die Offenlegung
der aus der Buchführung entstandenen Ergebnisse.
Rechnungswesen:
Alle Aktivitäten und Einrichtungen in einem Unternehmen, die der Ermittlung, Feststellung,
Darstellung, Auswertung und Planung des betrieblichen Umsatzprozesses dienen. Kann
unterteilt werden in betriebliches und finanzielles Rechnungswesen.
Revisionsunternehmen, staatlich beaufsichtigt:
Im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder juristische
Personen, die eine Zulassung haben, Revisionsdienstleistungen für Publikumsgesellschaften
zu erbringen und unter staatlicher Aufsicht stehen (Art. 2 lit. a, Art. 7 und Art. 9 ff. RAG).
SIX:
Swiss Exchange, Schweizer Börse.
Umlaufvermögen:
Vermögenswerte, die zum Zweck der Veräusserung und des Erwerbs flüssiger Mittel oder
zum Zweck eines kurzfristigen Verbrauchs gehalten werden.
Umlaufvermögen, netto-monetär:
Geld plus kurzfristig erwartete Geldzugänge minus kurzfristig erwartete Geldabgänge.
US GAAP:
Generally Accepted Accounting Principles. Weitgehend vom FASB herausgegebenes Regelwerk,
das die für die USA massgeblichen Rechnungslegungsregeln enthält.