17.11 Glossar

Aktiven:
Zeigen die Verwendung der Finanzmittel, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen, auf. Z.B. Maschinen, Warenvorräte oder Geld auf Postkonto.
Anlagevermögen:
Vermögenswerte, die dem Unternehmen zur dauernden oder mehrmaligen Nutzung dienen.
Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzip:
Aktiven dürfen höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, auch wenn ihr Marktwert höher wäre.
Assoziierte Unternehmen:
„Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen […], bei welchem der Anteilseigner über maßgeblichen Einfluss verfügt und das weder ein Tochterunternehmen noch ein Anteil an einem Joint Venture ist.“ IAS 28 Ziff. 2. In der Regel handelt es sich dabei um Beteiligungen von 20% bis 49,9%.
Betriebsbuchhaltung:
Auch management accounting oder „Bebu“ genannt. Für einzelne Produkte, Dienstleistungen, Abteilungen, Kostenarten oder Kostenstellen werden Erträge, Kosten und andere Faktoren ermittelt und dargestellt (deshalb auch „cost accounting“ genannt).
Bilanz:
Die auf einen Stichtag hin erstellt Übersicht über die Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens.
Buchführung:
Die Buchhaltung registriert alle finanzrelevanten Transaktionen zwischen einem Unternehmen und seiner Umwelt innerhalb des Unternehmens.
Buchführungsrecht:
Alle rechtlichen Regeln über die Buchführung, also die systematische Erfassung und die Aufzeichnung von Geschäftsvorgängen anhand von Belegen, sodass Bestand und Veränderungen von Geld, Gütern und Leistungen einer Wirtschaftseinheit festgestellt werden können.
EBIT:
Earnings before interest and taxes (Unternehmensergebnis vor Zinsen und Steuern). Diese Kennzahl wurde dazu geschaffen, um Unternehmen international vergleichen zu können, da in den verschiedenen Ländern verschiedene Zinssätze und Steuerfüsse gelten.
EBITDA:
Earnings before interest, taxes, depreciation and amortization (Unternehmensergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte).
EBT:
Earnings before taxes (Unternehmensergebnis vor Steuern).
Eigenkapital:
Zeigt die potenziellen Vermögensabgänge an die Eigentümer (vgl. Kapitel 12.5).
Equity-Methode:
„Bei der Equity-Methode werden die Anteile am assoziierten Unternehmen zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. In der Folge erhöht oder verringert sich der Buchwert der Anteile entsprechend dem Anteil des Anteilseigners am Ergebnis des Beteiligungsunternehmens. Der Anteil des Anteilseigners am Erfolg des Beteiligungsunternehmens wird in dessen Ergebnis ausgewiesen. Vom Beteiligungsunternehmen empfangene Ausschüttungen vermindern den Buchwert der Anteile. Änderungen des Buchwerts können auch auf Grund von Änderungen der Beteiligungsquote des Anteilseigners notwendig sein, welche sich aufgrund erfolgsneutraler Änderungen des Eigenkapitals des Beteiligungsunternehmens ergeben. Solche Änderungen entstehen unter anderem infolge einer Neubewertung von Sachanlagevermögen und aus der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen. Der Anteil des Anteilseigners an diesen Änderungen wird unmittelbar im Eigenkapital des Anteilseigners erfasst.“ IAS 28 Ziff. 11.
FASB:
Financial Accounting Standards Board. Private Organisation, die die Schaffung und Weiterentwicklung von Rechnungslegungsregeln für US-amerikanische Gesellschaften zum Ziel hat.
FER:
Fachkommission für Empfehlungen der Rechnungslegung. Private Schweizer Institution, die von einer Stiftung getragen wird, deren Aufgabe es ist, durch ein schweizerisches Regelwerk die schweizerische Praxis der Rechnungslegung den internationalen Rechnungslegungsstandards, insbesondere IFRS, anzupassen.
Finanzbuchhaltung:
Auch financial accounting oder schlicht „Fibu“ genannt. Besteht aus der Buchführung und der Rechnungslegung. Ermittelt die Aktiven und Passiven sowie deren Veränderungen über das gesamte Unternehmen, stellt sie dar und legt sie offen.
Fremdkapital:
Umfasst die erwarteten Vermögensabgänge an Dritte, also alle Schulden.
Gemeinschaftsunternehmen:
Ein Gemeinschaftsunternehmen steht unter der gemeinschaftlichen Leitung des Konzerns und eines oder mehreren konzernfremder Unternehmen. Keines der Unternehmen darf einen beherrschenden Einfluss auf das Gemeinschaftsunternehmen haben.
IAS:
International Accounting Standards. In der EU teils verbindlich.
IASB:
International Accounting Standards Board. Private Organisation, die aus Vertretern verschiedener Länder im Bereich Rechnungslegung und Revision zusammengesetzt ist und die finanzielle Rechnungslegung international harmonisieren will. Ihr Sitz ist London.
IASC:
International Accounting Standards Committee.
IFRS:
International Financial Reporting Standards. Umfassendes, detailliertes Regelwerk über die Rechnungslegung von der IASB herausgegeben. In der EU teils verbindlich.
Konsolidierung:
Kumulative Werte werden addiert, aufhebende Werte werden neutralisiert.
Konzern:
Wirtschaftliche Einheit, bestehend aus einer Vielzahl rechtlich unabhängiger, aber wirtschaftlich abhängiger Gesellschaften.
Niederstwertprinzip:
Das Umlaufvermögen muss in der Bilanz nicht mit dem damaligen Anschaffungswert, sondern mit seinem Marktwert geführt werden, sofern der Marktwert tiefer ist.
Passiven:
Geben die Mittelherkunft an. Z.B. kurzfristige Darlehen oder Aktienkapital.
Periodenrechnung:
Die Periodenrechnung beginnt mit jeder Periode neu („bei null“), also ohne Übertrag aus der Vorperiode.
Quotenkonsolidierung:
Quotenkonsolidierung bedeutet, dass von den unter einheitlicher Leitung stehenden Gesellschaften nur diejenigen Zahlen in die konsolidierte Rechnung miteinbezogen werden, die der Quote der Beteiligung der Obergesellschaft entsprechen.
Rechnungslegungsrecht:
Alle rechtlichen Regeln – ob sie nun in Gesetzen oder irgendwelchen privaten Regelwerken stehen – über die Darstellung in bestimmten Formen und allenfalls die Offenlegung der aus der Buchführung entstandenen Ergebnisse.
Rechnungswesen:
Alle Aktivitäten und Einrichtungen in einem Unternehmen, die der Ermittlung, Feststellung, Darstellung, Auswertung und Planung des betrieblichen Umsatzprozesses dienen. Kann unterteilt werden in betriebliches und finanzielles Rechnungswesen.
Revisionsunternehmen, staatlich beaufsichtigt:
Im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder juristische Personen, die eine Zulassung haben, Revisionsdienstleistungen für Publikumsgesellschaften zu erbringen und unter staatlicher Aufsicht stehen (Art. 2 lit. a, Art. 7 und Art. 9 ff. RAG).
SIX:
Swiss Exchange, Schweizer Börse.
Umlaufvermögen:
Vermögenswerte, die zum Zweck der Veräusserung und des Erwerbs flüssiger Mittel oder zum Zweck eines kurzfristigen Verbrauchs gehalten werden.
Umlaufvermögen, netto-monetär:
Geld plus kurzfristig erwartete Geldzugänge minus kurzfristig erwartete Geldabgänge.
US GAAP:
Generally Accepted Accounting Principles. Weitgehend vom FASB herausgegebenes Regelwerk, das die für die USA massgeblichen Rechnungslegungsregeln enthält.