17.4.1 Pflicht zur Erstellung eines Geschäftsberichts

Von Unternehmen, welche nach Art. 957 Abs. 1 OR buchführungspflichtig sind, wird die Erstellung eines Geschäftsberichts verlangt.

Das Gesetz enthält, abhängig von der wirtschaftlichen Bedeutung eines Unternehmens, unterschiedliche Anforderungen an die Bestandteile des Geschäftsberichts. Für kleinere Unternehmen entfällt beispielsweise die Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts. Weiter müssen die Jahresrechnungen von Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht zwingend einen Anhang enthalten.