3.7 Glossar

Anstalt:
Eine Anstalt ist ein verselbständigtes, mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattetes Zweckvermögen.
Einlage:
Die Einlage ist die Beitragsleistung, welche den Eintritt in die Gesellschafterstellung ermöglicht. Bei der AG, Kommandit-AG, SICAV und SICAF ist dies die Aktie, bei der Genossenschaft der Genossenschaftsanteil und bei der GmbH die Stammeinlage.
Freie Körperschaftsbildung:
Vereine erlangen ihre Rechtspersönlichkeit schon durch die Festlegung der Statuten (Art. 60 ZGB). Dies im Gegensatz zu den anderen Körperschaften, welche erst mit der Eintragung in das Handelsregister entstehen (Art. 52 Abs. 1 ZGB).
Geschäftsführung:
Die Geschäftsführung ist jede auf die Förderung und Verwirklichung des Gesellschaftszwecks gerichtete Tätigkeit für die Gesellschaft (Geschäftsführung im weiteren Sinne).
Gesellschaftsvertrag:
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Ausgestaltung und die Organisation der Gesellschaft. Bei den Rechtsgemeinschaften nach OR kann der Gesellschaftsvertrag schriftlich, mündlich oder gar nur durch konkludentes Verhalten der Gesellschafter abgeschlossen werden.
Stiftung:
Unter einer Stiftung ist ein Vermögen zu verstehen, welches von einer Person zu einem von ihr festgesetzten dauernden Zweck verselbstständigt wird. Dabei wird das Vermögen aus dem Rechtskreis des Stifters ausgeschieden und mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet.