Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl Arnet

Seminar Eigentumsrecht


"Eigentumsrecht aus öffentlich-rechtlicher und privatrechlicher Sicht"


Seminarausschreibung:

Im Rechtsstaat ist das Eigentum geschützt. Aber wie weit geht dieser Schutz, und vor allem: Was überhaupt ist „Eigentum“? Wie greifen öffentliches Recht und Privatrecht im Bereich des Eigentums und des Eigentumsschutzes ineinander? Das Seminar beschäftigt sich mit einem grundlegenden Institut unserer Rechtsordnung aus zwei unterschiedlichen Perspektiven, der verfassungs- bzw. verwaltungsrechtlichen und der privatrechtlichen. Die Fragestellungen richten sich auf elementare Aspekte wie die rechtssystematische Einbettung des Eigentums, aber auch auf die völkerrechtlichen und grundrechtlichen Garantien. Thematisiert wird die Entwicklung der Eigentumsgarantie, zum einen als Grundrecht, zum anderen als Institut des Privatrechts. Zur Sprache kommen weiter auch Themenkreise wie die Bedeutung von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, die vielfältigen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Aspekte des Eigentums der öffentlichen Hand oder die Frage des Eigentumsschutzes, etwa am Beispiel der Fluglärmproblematik.
Seminarort: Universität Zürich, Seminarraum KOL-G-212
Datum: 1./2. Dezember 2011
Teilnehmende: Studierende auf Bachelorstufe (max. 20). Vorausgesetzt
ist der Besuch der Vorlesungen Staatsrecht I + II,
Allgemeines Verwaltungsrecht sowie Sachenrecht.
Im Rahmen dieses Seminars können keine
Masterarbeiten verfasst werden.
Erwartete Leistungen: Seminararbeit (Abgabetermin: 17. Oktober 2011),
Referat mit Handout, Beteiligung an der Diskussion
Anmeldung: Die Anmeldefrist ist abgelaufen, das Seminar ist ausgebucht.
Vorbesprechung: 20. April 2011, 08.15 Uhr, Hörsaal RAI-J-031
Unterlagen:Vortragsunterlagen GIS und ÖREB-Kataster (Jakob Günthardt)
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