Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl Auer

Demokratie (20. April 2010)

Literatur/Rechtsprechung

Thesen/Fragen

  1. Da der Bund keine Kompetenzen im Bereich der politischen Rechte der Kantone besitzt, erscheint die Rechtsprechung des Bundesgerichts in diesem Bereich als verfassungsrechtlich fragwürdig
  2. Weshalb führen im Bereich der kantonalen politischen Rechte nicht alle gerichtlich festgestellten Verfassungsverletzungen zu einer Aufhebung des angefochtenen Entscheids?
  3. Der Grundsatz der Einheit der Materie ist wirkungsvoller im Bereich der Volksinitiative als beim Finanzreferendum
  4. Entgegen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGE 125 I 289) sollten Ausstandsregelungen nicht unter dem Gesichtspunkt der Abstimmungsfreiheit, sondern des Gleichheitssatzes beurteilt werden
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