Demokratie (20. April 2010)
Literatur/Rechtsprechung
Thesen/Fragen
- Da der Bund keine Kompetenzen im Bereich der politischen Rechte der Kantone besitzt, erscheint die Rechtsprechung des Bundesgerichts in diesem Bereich als verfassungsrechtlich fragwürdig
- Weshalb führen im Bereich der kantonalen politischen Rechte nicht alle gerichtlich festgestellten Verfassungsverletzungen zu einer Aufhebung des angefochtenen Entscheids?
- Der Grundsatz der Einheit der Materie ist wirkungsvoller im Bereich der Volksinitiative als beim Finanzreferendum
- Entgegen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGE 125 I 289) sollten Ausstandsregelungen nicht unter dem Gesichtspunkt der Abstimmungsfreiheit, sondern des Gleichheitssatzes beurteilt werden