Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl Auer

Gesetz und Verordnung (30. März 2010)

Literatur/Rechtsprechung

Thesen/Fragen

  1. Die kantonalen Parlamente geniessen mehr Freiheit zur Gesetzgebung als die Bundesversammlung
  2. Die Verordnungskompetenz der kantonalen Regierungen ist mehr Beschränkungen unterworfen als jene des Bundesrates
  3. Die kantonalen Gesetze sind gleichzeitig Symbol und Ausdruck der kantonalen Staatsgewalt
  4. Der Einfluss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung auf Form und Inhalt der formellen Gesetze in den Kantonen ist gewaltig
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