Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl Auer

Organisation (9. März 2010)

Literatur/Rechtsprechung

Thesen

  1. Es gibt in den Kantonen keine eigentliche Gewaltentrennung
  2. Die Landsgemeinde ist undemokratisch
  3. Die Volkswahl der Kantonsregierung schwächt die Stellung des Parlaments
  4. Anders als im Bund lässt sich die Regierungskonkordanz in den Kantonen nicht mit den direktdemokratischen Instrumenten erklären
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