Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl Auer

Behördliche Interventionen im Abstimmungskampf

13. Mai 2011

Literatur /Rechtsprechung

Thesen

  1. Demokratische Meinungsbildung führt ohne Interventionsverbote zu den
    besten Ergebnissen, da sich auf dem "marketplace of ideas" ohnehin
    die besten Argumente durchsetzen.
  2. Behördliche Interventionen in Abstimmungskämpfen bergen stets die Gefahr des Missbrauchs der mit dem Amt verbundenen Macht, weshalb Behörden bei Abstimmungen grundsätzlich schweigen und die Meinungsbildung dem Volk überlassen sollten.
  3. Behörden haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, den Bürger über die Sachvorlagen zu informieren und bei Verzerrungen entsprechend zu intervenieren.
  4. Die von der Rechtsprechung aufgestellten Schranken für behördliche Interventionen erweisen sich in der Praxis als hilf- und nutzlos: seit 1990 hat das Bundesgericht nur eine einzige Abstimmung aufgehoben!
  5. Manipulation durch Behörden ist in Abstimmungskämpfen ein weit geringeres Problem als die Verzerrung infolge Banalisierung und übertriebener Personalisierung der Politik durch die elektronischen Medien.

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