Behördliche Interventionen im Abstimmungskampf
13. Mai 2011
Literatur /Rechtsprechung
Thesen
- Demokratische Meinungsbildung führt ohne Interventionsverbote zu den
besten Ergebnissen, da sich auf dem "marketplace of ideas" ohnehin
die besten Argumente durchsetzen. - Behördliche Interventionen in Abstimmungskämpfen bergen stets die Gefahr des Missbrauchs der mit dem Amt verbundenen Macht, weshalb Behörden bei Abstimmungen grundsätzlich schweigen und die Meinungsbildung dem Volk überlassen sollten.
- Behörden haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, den Bürger über die Sachvorlagen zu informieren und bei Verzerrungen entsprechend zu intervenieren.
- Die von der Rechtsprechung aufgestellten Schranken für behördliche Interventionen erweisen sich in der Praxis als hilf- und nutzlos: seit 1990 hat das Bundesgericht nur eine einzige Abstimmung aufgehoben!
- Manipulation durch Behörden ist in Abstimmungskämpfen ein weit geringeres Problem als die Verzerrung infolge Banalisierung und übertriebener Personalisierung der Politik durch die elektronischen Medien.
