Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl Auer

Volksinitiative

25. März 2011

Literatur

Thesen

  1. Die Gültigkeit von Volksinitiativen ist eine Rechtsfrage und sollte daher vom Bundesgericht und nicht vom Parlament überprüft werden.
  2. Das Instrument der Volksinitiative wird immer häufiger missbräuchlich kurz vor Wahlen für parteipolitische Progaganda eingesetzt, was einen Missbrauch darstellt.
  3. Volksinitiativen sind selten erfolgreich und haben daher letztlich kaum Auswirkungen auf Recht und Politik der Schweiz.
  4. Zwischen Einreichung einer Volksinitiative und Abstimmung verstreicht oft zu viel Zeit, so dass mit Initiativen oft nicht richtig auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden kann.
  5. Initiativtitel sind oft irreführend und suggestiv; sie sollten neutral formuliert werden.

Title

Teaser text

Zum UZH Portal
top
Mobile Ansicht | Klassische Ansicht