Behördliche Informationen im Abstimmungskampf
Besprechung vom 20. November 2009
Literatur/Rechtsprechung
Thesen
- Demokratische Meinungsbildung führt ohne Interventionsverbote zu den besten Ergebnissen, da sich auf dem «marketplace of ideas» ohnhin die besten Argumente durchsetzen.
- Behördliche Interventionen in Abstimmungskämpfe bergen stets die Gefahr des Missbrauchs der mit dem Amt verbundenen Macht, weshalb Behörden bei Abstimmungen grundsätzlich schweigen und die Meinungsbildung dem Volk überlassen sollten.
- Behörden haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, den Bürger über die Sachvorlagen zu informieren und bei Verzerrungen entsprechend zu intervenieren.
- Die von der Rechtsprechung aufgestellten Schranken für behördliche Interventionen erweisen sich in der Praxis als hilf- und nutzlos: seit 1990 hat das Bundesgericht nur eine einzige Abstimmung als unregelmässig aufgehoben!
- Manipulation durch Behörden ist in Abstimmungskämpfen ein weit geringeres Problem als die Verzerrungen infolge Banalisierung und übertriebener Personalisierung der Politik durch die elektronischen Medien.