Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl Auer

Behördliche Informationen im Abstimmungskampf

Besprechung vom 20. November 2009

Literatur/Rechtsprechung

Thesen

  1. Demokratische Meinungsbildung führt ohne Interventionsverbote zu den besten Ergebnissen, da sich auf dem «marketplace of ideas» ohnhin die besten Argumente durchsetzen.
  2. Behördliche Interventionen in Abstimmungskämpfe bergen stets die Gefahr des Missbrauchs der mit dem Amt verbundenen Macht, weshalb Behörden bei Abstimmungen grundsätzlich schweigen und die Meinungsbildung dem Volk überlassen sollten.
  3. Behörden haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, den Bürger über die Sachvorlagen zu informieren und bei Verzerrungen entsprechend zu intervenieren.
  4. Die von der Rechtsprechung aufgestellten Schranken für behördliche Interventionen erweisen sich in der Praxis als hilf- und nutzlos: seit 1990 hat das Bundesgericht nur eine einzige Abstimmung als unregelmässig aufgehoben!
  5. Manipulation durch Behörden ist in Abstimmungskämpfen ein weit geringeres Problem als die Verzerrungen infolge Banalisierung und übertriebener Personalisierung der Politik durch die elektronischen Medien.

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