Einbürgerungen durch Volksentscheid
Besprechung vom 4. Dezember 2009
Literatur
Thesen
- Das Volk als oberstes Staatsorgan und Verfassungsgeber muss das Recht haben, über seine Zusammensetzung selbst zu bestimmen.
- Einbürgerungsentscheide sind naturgemäss bis zu einem gewissen Grad willkürlich, weshalb eine Überprüfung durch Gerichte grundsätzlich abwegig ist.
- Es ist nicht möglich, dass das Volk über Einbürgerungen entscheidet, ohne dass es gleichzeitig die Bundesverfassung verletzt.
- Das Hauptproblem bei Einbürgerungsentscheiden durch das Volk liegt nicht bei verfahrensrechtlichen Defiziten wie der fehlenden Begründung, sondern bei ihrer Unvereinbarkeit mit dem Diskriminierungsverbot.
- Bei der Diskussion um die Verfassungsmässigkeit von Einbürgerungsentscheiden durch das Volk geht es im Kern um die Frage, ob Einbürgerungen politische oder bürokratische Akte sind beziehungsweise sein sollen.