Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl Auer

Einbürgerungen durch Volksentscheid

Besprechung vom 4. Dezember 2009

Literatur

Thesen

  1. Das Volk als oberstes Staatsorgan und Verfassungsgeber muss das Recht haben, über seine Zusammensetzung selbst zu bestimmen.
  2. Einbürgerungsentscheide sind naturgemäss bis zu einem gewissen Grad willkürlich, weshalb eine Überprüfung durch Gerichte grundsätzlich abwegig ist.
  3. Es ist nicht möglich, dass das Volk über Einbürgerungen entscheidet, ohne dass es gleichzeitig die Bundesverfassung verletzt.
  4. Das Hauptproblem bei Einbürgerungsentscheiden durch das Volk liegt nicht bei verfahrensrechtlichen Defiziten wie der fehlenden Begründung, sondern bei ihrer Unvereinbarkeit mit dem Diskriminierungsverbot.
  5. Bei der Diskussion um die Verfassungsmässigkeit von Einbürgerungsentscheiden durch das Volk geht es im Kern um die Frage, ob Einbürgerungen politische oder bürokratische Akte sind beziehungsweise sein sollen.

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