Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl Auer

Finanzreferendum

Besprechung vom 6. November 2009

Literatur/Rechtsprechung

Thesen

  1. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Finanzreferendum ist mit der von der Verfassung vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen nicht vereinbar.
  2. Das Finanzreferendum führt zu einem ökonomischen Einsatz öffentlicher Gelder und fördert den «schlanken Staat».
  3. Das Finanzreferendum ermöglicht gehaltvolle Diskussionen über konkrete Projekte und ist daher ein wertvolles Instrument der Bürgerpartizipation.
  4. Das Finanzreferendum verhindert die Realisierung von Grossprojekten auch dann, wenn diese sinnvoll sind.
  5. Im Bund fehlt das Finanzreferendum, weil es eine sinnvolle Budgetplanung verunmöglichen würde.

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