Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl Auer

Geschichte der direkten Demokratie

Besprechung am 25. September 2009

Literatur

Thesen

  1. Die direktdemokratischen Institutionen der Schweiz sind typisch schweizerische, auf spätmittelalterliche und frühneuzeitlichen Partizpationsinstrumente zurückgehende Einrichtungen.
  2. Die Periode der napoleonischen Besetzung hat in der schweizerischen Demokratiekonzeption kaum Spuren hinterlassen.
  3. Der Bundesstaat wurde 1848 wegen der sprachlichen, kulturellen und religiösen Heterogenität des Landes als Staatswesen mit sehr weit reichenden Partizipationsrechten des Volkes ausgestaltet.
  4. Das fakultative Referendum wurde in der Absicht eingeführt, möglichst breiten Bevölkerungskreisen Einfluss auf die Gesetzgebung einzuräumen und Konsenslösungen zu fördern.
  5. Auch während der beiden Weltkriege wurde stets peinlich darauf geachtet, dass das Volk bei wichtigen Entscheiden mitredet.

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