Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl Auer

Stimm- und Wahlfreiheit

Besprechung vom 13. November 2009

Literatur/Rechtsprechung

Thesen

  1. Das Bild des rationalen, sich informierenden, aufgeklärten Stimmbürgers, der in der Lage ist, seine politischen Rechte vernunftgemäss wahrzunehmen, entspricht nicht der Wirklichkeit.
  2. Der Grundsatz der Einheit der Materie ist derart vage, dass sich schwer voraussagen lässt, wann das Bundesgericht eine Verletzung annehmen wird und wann nicht.
  3. Die Institution der Landsgemeinde ist mit der Stimm- und Wahlfreiheit unvereinbar, da sie den Grundsatz der geheimen Stimmabgabe verletzt.
  4. Die inhaltliche Unbestimmtheit der Stimm- und Wahlfreiheit ist die Folge der schweren Fassbarkeit ihres Regelungsgegenstandes: dem geordneten und fairen Gang demokratischer Entscheidungsfindung.
  5. Der Gehalt der Stimm- und Wahlfreiheit passt sich den sich verändernden Rahmenbedingungen der Demokratie laufend an.

Title

Teaser text

Zum UZH Portal
top
Mobile Ansicht | Klassische Ansicht