Stimm- und Wahlfreiheit
Besprechung vom 13. November 2009
Literatur/Rechtsprechung
Thesen
- Das Bild des rationalen, sich informierenden, aufgeklärten Stimmbürgers, der in der Lage ist, seine politischen Rechte vernunftgemäss wahrzunehmen, entspricht nicht der Wirklichkeit.
- Der Grundsatz der Einheit der Materie ist derart vage, dass sich schwer voraussagen lässt, wann das Bundesgericht eine Verletzung annehmen wird und wann nicht.
- Die Institution der Landsgemeinde ist mit der Stimm- und Wahlfreiheit unvereinbar, da sie den Grundsatz der geheimen Stimmabgabe verletzt.
- Die inhaltliche Unbestimmtheit der Stimm- und Wahlfreiheit ist die Folge der schweren Fassbarkeit ihres Regelungsgegenstandes: dem geordneten und fairen Gang demokratischer Entscheidungsfindung.
- Der Gehalt der Stimm- und Wahlfreiheit passt sich den sich verändernden Rahmenbedingungen der Demokratie laufend an.