Volksinitiative
Besprechung vom 2. Oktober 2009
Literatur
Thesen
- Die Gültigkeit von Volksinitiativen ist eine Rechtsfrage und sollte daher vom Bundesgericht und nicht vom Parlament überprüft werden.
- Das Instrument der Volksinitiative wird immer häufiger missbräuchlich kurz vor Wahlen für parteipolitische Progaganda eingesetzt, was ein Missbrauch darstellt.
- Volksinitiativen sind selten erfolgreich und haben daher letztlich kaum Auswirkungen auf Recht und Politik der Schweiz.
- Zwischen Einreichung einer Volksinitiative und Abstimmung verstreicht oft zu viel Zeit, so dass mit Initiativen oft nicht richtig auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden kann.
- Initiativtitel sind oft irreführend und suggestiv; sie sollten neutral formuliert werden.