Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl Auer

e-voting

Besprechung vom 27. November 2009

Literatur/Rechtsprechung/Weblinks

Thesen:

  1. e-voting unterscheidet sich in vielen zentralen Hinsichten grundsätzlich von der Stimmabgabe im Stimmlokal.
  2. e-voting ist wie die briefliche Stimmabgabe eine Gefahr für die demokratische Kultur, weil die physische Begegnung mit der res publica im Stimmlokal – das demokratische Gemeinschaftserlebnis – ausbleibt.
  3. e-voting ist eine Gefahr für die direkte Demokratie, weil Referendums- und Initiativkomitees eine wichtige Möglichkeit genommen wird, Unterschriften zu sammeln und einen Diskurs in Gang zu bringen.
  4. e-voting muss flächendeckend eingeführt werden, wenn der tiefen Stimmbeteiligung und dem damit verbundenen Legitimitätsdefizit der Demokratie entgegengewirkt werden soll.
  5. e-voting ist naturgemäss manipulationsanfällig, da das technologische Wissen der Behörden notwendigerweise hinter jenem von Experten weit hinterherhinkt.

Title

Teaser text

Zum UZH Portal
top
Mobile Ansicht | Klassische Ansicht