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Hinweise für Seminararbeiten und Fallbearbeitungen
Hörerscheine
Bezug gegen Vorweisen einer gültigen Legi der Universität Zürich am Lehrstuhl Prof. Breitschmid (Rämistrasse 74, Büro RAI-H-055). Erhältlich für:
Druey, Grundriss des Erbrechts, 5.A., Bern 2002
Hausheer/Geiser/Aebi-Müller, Das Familienrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, 4.A., Bern 2010
Riemer, Personenrecht des ZGB, 2.A., Bern 2002
Rumo-Jungo, Tafeln und Fälle zum Erbrecht, 3.A. Zürich 2010
Sutter-Somm/Kobel, Schweizerisches Familienrecht, Zürich 2009
Tuor/Schnyder/Schmid/Rumo-Jungo, Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, 13.A., Zürich 2009
Hinweise zu rechtlichen Anfragen
Auskünfte zu rechtlichen Fragen werden nur an Studierende der Universität Zürich erteilt.
Bevor Sie Ihre Frage stellen, beachten Sie bitte Folgendes:
- Klären Sie Ihre Frage vorgängig mit Hilfe von Standardliteratur und Rechtsprechung ab.
- Setzen Sie sich mit den verschiedenen Lehrmeinungen auseinander und versuchen Sie Ihren Standpunkt zu darzulegen. Die Frage, welche von mehreren Lehrmeinungen die (i.S.v. Art. 1 Abs. 3 ZGB) "bewährte" sei, muss allerdings oft offen bleiben.
- Benennen Sie die widersprüchlichen Fundstellen oder Ihr Verständnisproblem bezüglich der Fundstellen.
- Die Assistenz steht nicht zur Lösung rechtlicher Probleme bei Fallbearbeitungen zur Verfügung.
Zeigen Sie Ihre Vorgehensweise unter Angabe Ihrer Matrikelnummer oder Verwendung Ihrer UZH-Email-Adresse auf. Wir beantworten dann gerne Ihre Frage.
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