Prüfungen
Allgemeine Informationen zu den Studiengängen
Prüfungsstoff und Modul-Informationen
Bitte beachten Sie, dass nur die Angaben des Dekanats zum Prüfungsstoff verbindlich sind.
Keine Nachbesprechungen bei Bachelor- oder Masterprüfungen
Bei Bachelor- und Master-Prüfungen ist kein formloses Berichtigungsverfahren vorgesehen.
Zu den Einsprache- und Rekursmöglichkeiten vgl. die Informationen im Merkblatt zu den Modulprüfungen, StudO BLaw Ziff. 4.1.10 und StudO MLaw Ziff. 3.12 sowie die Mitteilung der Rechtsstelle zum Einsprache und Rekursverfahren bei Prüfungen.



