Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl Ernst

Privatrecht I

Lehrveranstaltungsinhalt

Grundlegende Rechtsfiguren des Privatrechts (Obligationen- und Sachenrecht) werden anhand der römischen Quellen vorgeführt und erläutert. Sodann wird die Ausprägung dieser Rechtsinstitute im Schweizerischen Privatrecht betrachtet und mit den römischen Quellen und ihrer Entwicklung verglichen. Auf diese Weise werden den Studierenden wesentliche Grundbegriffe und Kernprobleme des Privatrechts veranschaulicht und einführend bekannt gemacht. Das Modul erstreckt sich über zwei Semester und umfasst die Veranstaltungen Einführung in das Privatrecht auf römischrechtlicher Grundlage Teil 1 und 2.

Lernziele

Die Studierenden sollen Grundbegriffe des Privatrechts (Obligationen- und Sachenrecht) beherrschen und in ihrer historischen Herkunft verorten können. Im Sachenrecht sind die Themen Besitz und Eigentum (originärer Eigentumserwerb, derivativer Eigentumserwerb durch traditio ex iusta causa und mancipatio, Ersitzung und Erwerb vom Nichtberechtigten, Schutz des Eigentums durch rei vindicatio und Besitzschutz) besonders wichtig. Für das Schuldrecht kommt den Lehren des Obligationenrechts, d.h. Systematik der Schuldverträge (Verbal-,Konsensual-, Real-, Innominatkontrakten), der Lehre vom Vertragsschluss und der Sanktion von Vertragsverletzungen eine besondere Bedeutung zu. Aus den Kreditsicherheiten werden das Pfandrecht und die Bürgschaft behandelt. Auch das Deliktsrecht (damnum iniuria datum, furtum, iniuria) und die ungerechtfertigte Bereicherung (condictio) werden in ihren Grundzügen dargestellt und erläutert.

Unterrichtsmaterialien

Skript nur bei der Zentralstelle der Studentenschaft, Schönberggasse 2, verfügbar.

Vorlesungsinformationen

Veranstaltungsnr.:108
Termin:Do. 16:00-17:30

Beachte: Die Vorlesung beginnt jeweils immer schon um 16:00 Uhr.

Raum:HAH-E-3
Dozent:Prof. Dr. Wolfgang Ernst
empfohlene Literatur:

H. Honsell, Römisches Recht, 7. Auflage, 2010;
H. Hausmaninger/W. Selb, Römisches Privatrecht, 9. Auflage, 2001;
M. Kaser/ R. Knütel, Römisches Privatrecht, 19. Auflage, 2008. J.-D. Harke, Römisches Recht, 2008.

Prüfung:Termin und Modalitäten werden noch bekannt gegeben

Prüfung Juni 2012

Hilfsmittelregelung im FS 2012:

Es ist folgendes Hilfsmittel zugelassen:

Das Skript SK-N 1006 aus der Studentendruckerei für das Jahr 2011/12 (kein älteres oder neueres Skript), kein Download des Skripts. Das Anbringen eigenhändiger handschriftlicher Notizen im Skript ist erlaubt.

Nicht erlaubt sind das Einkleben, Einlegen oder sonstiges Einfügen von Kopien und Downloads jeglicher Art, eigener Zusatzblätter u. dgl. ins Skript.

Nicht zugelassen sind im Übrigen gedruckte Werke, Mitschriften Dritter, Kopien aus Fachliteratur, Ausdrucke, zum Beispiel von Downloads oder Eingescanntem, sowie elektronische Ressourcen.

Im Skript dürfen Reiter beliebiger Anzahl und Farbe gesetzt werden. Diese dürfen mit Titeln versehen werden. Die Reiter müssen von handelsüblicher Grösse sein (vgl. Beispiel auf den "Informationen zur Verwendung von Reitern in den Gesetzestexten" des Dekanats Regelung des Dekanats.), insbesondere darf mittels Reiter keine zusätzliche Schreibfläche angefügt werden (Post-its u. dgl.). In Bezug auf das Anbringen von Reitern in den Erlassen gilt die Regelung des Dekanats im Merkblatt zu den Modulprüfungen Ziff. III

Sämtliche amtliche Erlasse dürfen verwendet werden.

Erforderliche Erlasse:

- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)

- Obligationenrecht (OR)

Zugelassene private Erlass-Sammlungen:

- Andrea Büchler (Hrsg.), ZGB. Schweizerisches Zivilgesetzbuch und Nebenerlasse, TEXTO Gesetzesausgabe, Basel: Helbing Lichtenhahn Verlag

- Nedim Peter Vogt/Hermann Schulin (Hrsg.), OR. Schweizerisches Obligationenrecht und Nebenerlasse, TEXTO Gesetzesausgabe, Basel: Helbing Lichtenhahn Verlag.

Klausuren vergangener Semester finden Sie hier.

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