Fragen - FAQ
Für Fragen zu den Vorlesungen oder auch genereller Natur stehen wir gerne zur Verfügung. Es empfiehlt sich jedoch dringend, zuerst die Informationen auf der Homepage und die Unterlagen der jeweiligen Lehrveranstaltung, sowie das Vorlesungsverzeichnis und das Jur Info und insb. die relevanten Reglemente und Merkblätter der Fakultät zu konsultieren und sich erst dann an die Assistenz zu wenden. Bei materiellen Fragen ist es unumgänglich, zuerst die einschlägigen Lehrbücher und Kommentare wie auch die weiteren üblichen Informationsquellen zu studieren.
Inhalt der häuftig gestellten Fragen
Anrechnung von Schriftlichen Arbeiten
Prüfungsstoff
Prüfungen für Nebenfachstudierende
Prüfungen für Mobilitätsstudierende
Anrechnung von Schriftlichen Arbeiten
Die Einteilung der Schriftlichen Arbeiten (Seminararbeiten und Fallbearbeitungen) in Privatrecht oder öffentliches Recht richtet sich nach den Informationen der Fakultät.
Rechtswissenschaftliche Fakultät - Schriftliche Arbeiten
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff richtet sich grundsätzlich nach den Merkblättern der Fakultät. Anpassungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Prüfungsstoffs werden jeweils auf dieser Homepage bekannt gegeben.
Rechtswissenschaftliche Fakultät - Prüfungsstoff Liz II
Prüfungen für Nebenfachstudierende
Die Prüfungen (mündlich oder schriftlich) für Nebenfachstudierende richten sich nach den Reglementen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die administrativen Anforderungen richten sich ebenfalls nach der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie nach der Fakultät des Hauptstudiums. Wir bitten Sie diese, vorgängig zu einer Prüfungsanmeldung bei unserem Lehrstuhl, bzw. bei Herr Prof. A. Heinemann zu konsultieren und die benötigten Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen.
Rechtswissenschaftliche Fakultät - Recht als Nebenfach
Prüfungen für Mobilitätsstudierende
Die Prüfungen (mündlich oder schriftlich) für Mobilitätsstudierende richten sich nach den Reglementen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Die administrativen Anforderungen richten sich ebenfalls nach der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie nach der Fakultät der Heimuniversität. Wir bitten Sie diese, vorgängig zu einer Prüfungsanmeldung bei unserem Lehrstuhl, bzw. bei Herr Prof. A. Heinemann zu konsultieren und die benötigten Bewilligungen und Bestätigungen einzuholen.
Rechtswissenschaftliche Fakultät - Mobilität
