Seminar «Übungen am Bundesgericht» FS 2012
1 Allgemeines
1.1 Dozierende
Prof. Dr. C. Huguenin (Gesamtleitung), Prof. Dr. A. K. Schnyder, Prof. Dr. H. Heiss, Prof. Dr. U. Haas, Bundesrichter N. Raselli, Bundesrichter Dr. L. Marazzi, Bundesrichter Dr. N. von Werdt
1.2 Beschreibung, ETCS-Punkte
Im Rahmen des Seminars «Übungen am Bundesgericht» (6 ECTS) verfassen die Studierenden eine Bachelorarbeit in der Form eines Gutachtens oder Urteils zu Fällen aus dem Bereich des Privatrechts, die vor Bundesgericht hängig sind. Das Seminar umfasst eine Einführungsveranstaltung zu Organisation und Arbeitsweise des Bundesgerichts mit Herrn Bundesrichter N. Raselli in Zürich, den Besuch der öffentlichen Urteilsberatungen zu den bearbeiteten Fällen am Bundesgericht mit an-schliessender Besprechung mit den zuständigen Bundesrichterinnen und Bundesrichtern sowie eine Führung durch das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung.
1.3 Termine
Die Vorbesprechung findet am 11.11.2011 von 12:15 - 13:30 im Raum RAI-G-041 statt.
| 11.11.11 | 12:15 – 13:30 | RAI-G-041 | Vorbesprechung |
| 16.11.11 – 27.11.11 | ab 09:00 | OLAT | Erste Einschreibephase: Provisorische Anmeldung durch Studierende |
| 28.11.11 – 02.12.11 | Lst. Huguenin | Ev. Anforderung Leistungsnachweis | |
| 5.12.11 – 11.12.11 | ab 09:00 | OLAT | Ev. zweite Einschreibephase |
| 12.12.11 | Lst. Huguenin | Definitive Zuteilung der Seminarplätze | |
| 22.02.12 | ab 10:00 | OLAT | Publikation Fälle 1-3 |
| 22.02.12 – 26.02.12 | bis 23:59 | OLAT | Fallauswahl durch Studierende |
| 28.02.12 | Lst. Huguenin | Zuteilung Fälle an Studierende | |
| 03.04.12 | bis 23:59 | OLAT | Abgabe Bachelorarbeit (5 Wochen ab Fallzuteilung) |
| 27.04.12 | 14:00– 16:00 | KOL-E-21 | Obligatorische Einführungsveranstaltung (BR N. Raselli) |
| 21.05.12 – 24.05.12 | Lausanne | Blockseminar | |
| 24.05.12 | Lausanne | Rückgabe der Bachelorarbeiten | |
| 24.05.12 – 14.06.12 | Lst. Huguenin | Nachbesserungsfrist für ungenügende Bachelorarbeiten
|
1.4 Seminarkosten
Die Kosten für Hotel, Begrüssungsapéro, gemeinsames Abendessen, Kopien etc. (exkl. Reisekosten) betragen ca. CHF 300. Der definitiv festgelegte Betrag sowie die Einzahlungsmodalitäten werden den Studierenden im April 2012 bekannt gegeben. Eine Gruppenvergünstigung bei der SBB wird organisiert.
2 Anmeldung und Zuteilung
2.1 Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Bachelorstudierende, welche die Assessmentstufe erfolgreich abgeschlos-sen haben. Studierende, welche die Assessment II-Prüfungen erst im Januar 2012 ablegen werden, können sich anmelden; bei einer Überbuchung werden aber Studierende aus höheren Semestern bevorzugt. Deutsch- und französischsprachige Bundesrichterinnen und Bundesrichter referieren in den öffentlichen Urteilsberatungen in ihrer Muttersprache. Von den Studierenden werden für das Grobverständnis ausreichende Sprachkenntnisse erwartet.
2.2 Anmeldeverfahren und Selektionskriterien bei Überbuchung
Studierende können sich während der ersten Einschreibungsphase (vom 16.11. – 27.11.2011) via OLAT (www.olat.uzh.ch; Login mittels Uni-access; Kurs «Uebungen am BGer FS 2012») anmelden. Die Vergabe von maximal 60 Seminarplätzen erfolgt sodann manuell über den Lehrstuhl Huguenin. Bei einer Überbuchung werden Studierende mit höherem Notendurchschnitt in den Assessmentprüfungen Privatrecht I und Privatrecht II bevorzugt. Zu diesem Zweck fordert der Lehrstuhl von den Studierenden bei Bedarf einen Leistungsnachweis ein.
2.3 Fallzuteilung
Auf OLAT stehen den Teilnehmenden ab 22. Februar 2012 Kopien von anonymisierten Originalunterlagen aus den Akten des Bundesgerichts zu drei hängigen Fällen online zur Verfügung. Bis am 26. Februar 2012 wählen sie einen dieser Fälle zur individuellen Bearbeitung aus und geben eine zweite Priorität an. Die Zuteilung der Fälle erfolgt am 28. Februar 2012 nach dem Prinzip «first come first served». Ist ein Fall von 2/5 aller Studierenden gewählt, werden die weiteren gemäss Zweitpriorität und Eingangszeit umgeteilt. Der zweitbeliebteste Fall kann ebenfalls nur zu maximal 2/5 belegt wer-den.
3 Seminararbeit
3.1 Gegenstand
Gegenstand der Seminararbeit ist - je nach konkreter Aufgabenstellung - das Verfassen eines Urteils oder eines Gutachtens mit max. 15 Seiten zum zugeteilten Fall. Den Studierenden werden dazu Kopien von anonymisierten Originalunterlagen aus den Akten des Bundesgerichts zu drei hängigen Fällen online zur Verfügung gestellt.
3.2 Bearbeitungszeit / Abgabetermin / Ungenügende Arbeiten
Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Wochen ab Zuteilung der Fälle. Abgabetermin ist 3. April 2012. Die Einreichung der Bachelorarbeiten erfolgt via OLAT. Ungenügende Arbeiten können nach Abschluss des Blockseminars innerhalb einer dreiwöchigen Frist einmal überarbeitet werden. Nach einer Überarbeitung kann die Bachelorarbeit höchstens mit der Note 4.0 bewertet werden.
3.3 Formelle Anforderungen
Die formellen Anforderungen an die Bachelorarbeiten richten sich nach dem Merkblatt «Hinweise für die Ausarbeitung einer juristischen Arbeit» (auf der Homepage des Lst. Huguenin verfügbar). Darüber hinaus wird empfohlen, Forstmoser Peter/Ogorek Regina/Vogt Hans-Ueli, Juristisches Arbeiten, 4. Auflage, Zürich//Basel/Genf 2008, ergänzend zu konsultieren.
4 Obligatorische Einführungsveranstaltung (Zürich)
Obligatorische Einführungsveranstaltung: 27. April 2012, 14:00 – 16:00, Universität Zürich (Raum wird noch bekannt gegeben)
Referat von Herrn Bundesrichter Raselli zu Organisation und Aufgaben des Bundesgerichts (mit Raum für Fragen dazu); anschliessend letzte organisatorische Informationen.
5 Blockseminar (Lausanne)
Blockseminar 21. – 24. Mai 2012, Lausanne
Die Teilnehmenden besuchen die öffentlichen Urteilsberatungen zu den bearbeiteten Fällen am Bundesgericht.
Im Anschluss daran findet unter Leitung der jeweiligen Referenten der beiden Zivilrechtlichen Abtei-lungen des Bundesgerichts eine Nachbesprechung der Fälle statt. Die Nachbesprechung erfolgt in der Form eines «Diskussions-Panels» mit den zuständigen Bundesrichtern/Gerichtsschreibern und den besten Studierenden des jeweiligen Falles. Die hierfür ausgewählten Studierenden werden vorgängig informiert.
Das Blockseminar umfasst überdies eine Führung durch das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung (ISDC).
