SVEIS/ASDPEI
Schweizerische Vereinigung für europäisches und internationales Strafrecht
Association suisse de droit pénal européen et international
Associazione svizzera die diritto penale europeo e internazionale
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In den letzten Jahren hat sich im Rahmen der Europäischen Union ein Europäisches Strafrecht entwickelt, das immer weitere Regelungsbereiche erfasst. Nachdem die Europäische Gemeinschaft schon früh eigentliche Strafsanktionen im Kartellrecht einführte, gehen die Bestrebungen derzeit auf einen umfassenden Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union. Angesichts der grenzüberschreitenden Wirtschaftskriminalität erscheinen strafrechtliche Normen auf europäischer Ebene immer unverzichtbarer.
Auch der Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit wird "europäisiert". Die Aufgaben der Europol Drugs Unit (EDU) wurden durch das Europol Übereinkommen von 1995 ausgeweitet auf die Bereiche wie Drogenhandel, Menschenhandel, Handel mit gestohlenen Fahrzeugen, Geldfälscherei, Handel mit radioaktiven und nuklearen Substanzen, Terrorismus und damit verbundene Geldwäscherei (falls die Taten durch eine kriminelle Organisation ausgeführt werden und zwei oder mehr Mitgliedsstaaten betroffen sind). Gleichzeitig wurde der Aufbau eines Europol Computer Systems (TECS) beschlossen.
Grosser Handlungsbedarf wurde auch im Bereich der strafverfahrensrechtlichen Kooperation (Rechts- und Amtshilfe), des Schutzes von zollrechtlichen und steuerrechtlichen Interessen festgestellt. Gleichzeitig wird aber auch die fehlende Legitimation der europäischen Institutionen für die Schaffung eines "Europastrafrechts" sowie europaweiter Exekutiv- und Justizorga-ne kritisiert. Insbesondere wird befürchtet, dass dadurch die nationalen freiheitlich-rechtsstaatlichen Strafrechtsprinzipien ausgehöhlt würden.
In diesem Zusammenhang gerät auch die Rolle der Schweiz in das Blickfeld. Im Rahmen der neu begonnenen bilateralen Gespräche zwischen der Europäischen Union und der Schweiz drängte die EU-Delegation vor allem auf eine Optimierung der Amts- und Rechtshilfe. Anfangs 2001 liess die Europäische Kommission den Bundesrat wissen, dass für die EU ein Abkommen zur besseren gemeinsamen Zollbetrugsbekämpfung absolute Priorität habe. Ent-sprechende Verhandlungen sind derzeit im Gange.
Mit dem Ziel, eine möglichst breite Diskussion der anstehenden Probleme in der Schweiz anzuregen, hat die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Vereinigung für europäisches und internationales Strafrecht (SVEIS) kurzfristig eine Konferenz zum Thema "Europastrafrecht und die Schweiz" angesetzt, zur der Sie anbei eine Einladung mit Programm und einen Anmeldetalon erhalten. Die Konferenz finden vom 4. bis 5. Oktober 2001 im Konferenzzentrum UBS in Basel statt. An der Konferenz werden 40 Vertreter aus den Mitgliedsstaaten der EU und den Ländern in Beitrittsverhandlungen teilnehmen.
Das Organisationskomitee konnte eine Reihe hochkarätiger Experten für die Vorträge gewinnen, die sich sowohl mit programmatischen als auch mit sehr praktischen Fragen befassen werden. Jedes Thema aus europäischer und schweizerischer Perspektive abgehandelt. Die Details entnehmen Sie dem nachfolgenden Programm.
Das Organisationskomitee ist überzeugt, dass die Konferenz eine einmalige Gelegenheit für die Schweizer Behörden, Rechtsanwälte, Banken, Treuhänder, Revisionsgesellschaften, Versicherungen und Berufsverbände, sich über die bestehenden und zukünftig aufkommenden rechtlichen Fragen im Kontext des europäischen Strafrechts zu informieren. Für ausländische Gäste bietet sich die Möglichkeit, über Fragen des Bilateralismus im Strafrecht zu diskutieren. Die Veranstaltung ist von der Europäischen Kommission als Networking Event konzipiert und gesponsort worden. Zu diesem Zweck ist am 4. Oktober 2001 ein Networking Dinner der Europäischen Kommission vorgesehen. Es wäre daher sehr zu begrüssen, wenn möglichst viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer aktiv an der Konferenz mitwirken würden.
