04.03.2008
Tagung
Diskutiert werden die rechtlichen, ethischen, rechtshistorischen und naturwissenschaftlichen Aspekte der Hirnforschung.
Die Hirnforschung hat in den vergangenen Jahren enormen Aufschwung genommen. Es erscheint der Eindruck, die Neurowissenschaften stünden kurz vor der Entdeckung der letzten Geheimnisse um das Gehirn. Wenn dem so wäre, würde das Gehirn vollständig berechenbar.
Die daraus resultierende These, die Willensfreiheit sei nichts als eine Illusion, würde die Prinzipien der Rechtsprechung regelrecht auf den Kopf stellen. Das heutige Strafrecht beispielsweise, das zur Bestrafung stets die Schuldfähigkeit voraussetzt, würde unmöglich. Die Verschuldenshaftung, wie sie das Haftpflichtrecht kennt, wäre nicht durchsetzbar, da es kein Verschulden gäbe. Der Staat müsste die Gesetzgebung völlig umgestalten und den Menschen wie ein willenloses Objekt behandeln. Dies hätte auch politische Folgen.
Expertisen aus dem Bereich der Naturwissenschaften und der Rechtswissenschaft sollen die zentralen Fragen der Hirnforschung ehellen und die kontroversen Positionen abstecken. Es ist im Interesse der Rechtswissenschaft wie auch der Gesellschaft, die Kontroversen zu sichten und sich über Möglichkeiten für den rechtlich-politischen Umgang mit den Ergebnissen der Hirnforschung zu verständigen.
Sie sind eingeladen, an dieser spannenden Debatte teilzunehmen.
Eröffnung und Leitung durch Prof. Dr. rer. publ. Andreas Kley, Professor für öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte sowie Staats- und Rechtsphilosophie an der Universität Zürich
Referenten
Prof. Dr. iur. Marcel Senn, Professor für Rechtsgeschichte, Grenzen und Risiken der Hirnforschung – Folgerungen für die Rechtswissenschaft |
Prof. Dr. med. Daniel Hell, Klinikdirektor und Vorsteher des Medizinischen Direktoriums Psychiatrische Universitätsklinik Zürich zum Thema: Das Gehirn ist kein Agent – Konsequenzen der Hirnforschung aus psychiatrischer Sicht |
Prof. Dr. phil. Dr. rer. Gerhard Roth, Professor für Verhaltensphysiologie an der Universität Bremen, Direktor des Instituts für Hirnforschung in Bremen, zum Thema: Bestrafung oder Therapie? Das Schuldprinzip des Strafrechts aus Sicht der Hirnforschung |
Prof. Dr. iur. utr. Brigitte Tag, Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich, zum Thema: Schnittstellen zwischen Recht, Gehirn und Technik |
Podiumsdiskussion unter der Leitung von Prof. Dr. rer. publ. Andreas Kley
Im Anschluss an die Tagung wird im Lichthof der Universität Zentrum ein Aperitif serviert.
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