Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl Senn

 

SVRSP Kongress 2008

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16.05.2008

SVRSP Kongress 2008: Schweizerische Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosphie

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Die Thematik steht in enger Verbindung zur Fragestellung des Kongresses 2007, ob die Rechtswissenschaft eine Kulturwissenschaft sei. Denn Sprache ist nicht einfach, wie einige meinen, ein Vehikel zum adressatengerechten Transport von Botschaften, sondern sie ist eine philosophische Kategorie der Gestaltung der Welt überhaupt. Im Zentrum stehen dabei zwei Fragen, nämlich wie der Mensch seine Welt sprachlich entwirft und verändert, und wie unterschiedliche Kulturen und Disziplinen mit Texten umgehen und diese auslegen. Zu den Textwissenschaften zählen neben der Rechtswissenschaft auch die Philosophie und Theologie.Die Thematik steht in enger Verbindung zur Fragestellung des Kongresses 2007, ob die Rechtswissenschaft eine Kulturwissenschaft sei. Denn Sprache ist nicht einfach, wie einige meinen, ein Vehikel zum adressatengerechten Transport von Botschaften, sondern sie ist eine philosophische Kategorie der Gestaltung der Welt überhaupt. Im Zentrum stehen dabei zwei Fragen, nämlich wie der Mensch seine Welt sprachlich entwirft und verändert, und wie unterschiedliche Kulturen und Disziplinen mit Texten umgehen und diese auslegen. Zu den Textwissenschaften zählen neben der Rechtswissenschaft auch die Philosophie und Theologie.

Wir gehen drei Aspekten des Themas nach: Zunächst verschaffen wir uns eine Übersicht über Unterschiede und Gemeinsamkeiten betreffend „Geschichte und Grundprobleme der Hermeneutik in Recht, Philosophie und Theologie“, dann gehen wir insbesondere auf Fragen der „Theorie und Praxis des Rechts“ ein und schliesslich fragen wir danach, ob es eine „globale oder partikulare Rechtshermeneutik“ gäbe und vergleichen dabei die zuvor diskutierte europäische Tradition der Hermeneutik mit den Kulturen des Islams sowie Japans und Chinas.

Der interdisziplinär und international ausgerichtete Kongress wird von folgenden Referierenden aus Deutschland, Japan und der Schweiz gestaltet: Emil Angehrn, Basel; Andrea Büchler, Zürich; Werner Krawietz, Münster; Philippe Mastronardi, St. Gallen; Stephan Meder, Hannover; Wolfgang Müller, Luzern; Ulfrid Neumann, Frankfurt am Main; Hans Peter Walter, Bern; Hideo Sasakura, Tokio; Harro von Senger, Freiburg i.Br.; Marcel Senn, Zürich; Philipp Stoellger, Rostock; Gunter Scholtz, Bochum.

 

 

Publikation SVRSP Kongress 2008

Marcel Senn (Hrsg.), Barbara Fritschi (Hrsg.)
Rechtswissenschaft und Hermeneutik

Kongress der Schweizerischen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, 16. und 17. Mai 2008, Universität Zürich
Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie – Beihefte (ARSP-B), Band 117,
1. Auflage 2009.

 

Rechtswissenschaft_Hermeneutik
Was macht eine spezifisch juristische Hermeneutik aus?
Was sind ihre Wurzeln und ihre Leitfragen? Über diesen grundlegenden Ansatz hinaus behandeln die Autoren des Bandes auch Themen der Rechtsanwen- dung, Methodik und Rechtstheorie. Vergleiche mit der Entwicklung der Hermeneutik in anderen Rechtskulturen, insbesondere der japanischen, chinesischen und islamischen, und Darstellungen der Hermeneutik aus Sicht der Philosophie und Theologie runden den Band ab. Mit der Hermeneutik-debatte wird hier ein Thema aufgegriffen, das für die rechtswissenschaftliche Methodologie der 1960er und 1970er Jahre prägend war wie kein anderes. Die Wiederaufnahme dieser Diskussion soll zur kritischen Reflexion des Selbstverständnisses der Rechtswissenschaft und zu deren wissenschaftstheoretischen Positionierung beitragen.

 

Publikation SVRSP Kongress 2007

Marcel Senn (Hrsg.), Dániel Puskás (Hrsg.)
Rechtswissenschaft als Kulturwissenschaft

Kongress der Schweizerischen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie, 15. und 16. Juni 2007, Universität Zürich
Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie – Beihefte (ARSP-B), Band 115,
1. Auflage 2008.

 

SVRSPBuch
Die Reflexion über das Verhältnis der Rechtswissenschaft zu den Kulturwissenschaften wurde von der Forschung jahrzehntelang vernachlässigt. In kritischer Abgrenzung zu Entwicklungen und Erfahrungen, die im 20. Jahrhundert auf Abwege geführt haben, durchleuchtet dieser Kongressband die Diskussion und eröffnet neue Perspektiven. Dabei knüpfen die Beiträge an Ansätze an, die in den letzten Jahren in den Geschichtswissenschaften und in der Rechtsgeschichte entwickelt wurden. Die einleitenden Studien analysieren das Rechtsverständnis in Antike, Mittelalter und Neuzeit. Sodann werden die Grundlagen des Kulturbegriffs des 20. Jahrhunderts herausgearbeitet und – in einem dritten Teil – die Konstanten im Verhältnis von Rechts- und Kulturwissenschaft untersucht und bewußt vorsichtig in den Kontext einer erneuerten Anthropologie eingeordnet. Der letzte Teil beinhaltet in Form von Voten erste Reaktionen des Fachpublikums und repräsentiert damit den Anfang einer neuen Diskussion.

 

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