Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl Senn

Rechtsgeschichte

Nach alter Prüfungsordung Liz II

 

Prof. Dr. Marcel Senn

 

Nach alter Prüfungsordung Liz II
A. Prüfungsstoff
I.  Lehrveranstaltungen
II. Literaturempfehlungen
B. Zur Textexegese
C. Wichtige Hinweise

 

 

A. Prüfungsstoff

I.  Lehrveranstaltungen

Rechtsgeschichte I

Rechtsgeschichte II

Übungen zur Rechtsgeschichte

 

1. Mündliche Prüfungen

Die mündliche Prüfung besteht aus einer Textinterpretation, zu deren Vorbereitung etwa 15 Minuten zur Verfügung stehen. Zur Methode der Interpretation: vgl. die Ausführungen weiter unten sowie insbesondere
im Lehrbuch Grundriss zur Rechtsgeschichte, 4. A., 2007, S. 9–17 bzw. zur Juristischen Zeitgeschichte,
S. 16–19. Der Prüfungsstoff entspricht bei beiden Examinatoren dem Vorlesungsstoff der Rechtsgeschichte I und II des Lizentiatsstudienganges auf der Grundlage der «Rechtsgeschichte – ein kulturhistorischer Grundriss», (4. A., 2007) und der Kapitel 1 bis 5 der «Juristischen Zeitgeschichte» (3. A., 2010) von Marcel Senn und  Lukas Gschwend sowie der «Rechtsgeschichte III – Textinterpretationen» von Marcel Senn und Andreas Thier, einschliesslich der Vorlesungsmaterialien von Prof. Andreas Thier ab SS 2004.

Bitte bringen Sie keine Mäntel, Jacken, Taschen etc. zur mündlichen Prüfung mit, sondern deponieren Sie
diese z. B. in einem Kästchen der RWI-Bibliothek. Schreibzeug und Notizpapier werden Ihnen am Lehrstuhl
zur Verfügung gestellt.

 

 

2. Schriftliche Prüfungen

Die schriftliche Prüfung besteht in einer Textexegese zur allgemeinen Rechtsgeschichte mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad im Rahmen eines Schwerpunktthemas (siehe nachfolgende Wahlmöglichkeiten). Die Kandidatinnen und Kandidaten haben die freie Wahl zwischen den Examinatoren. 

Der Prüfungsstoff umfasst

bei Prof. Andreas Thier

bei Prof. Senn

Die Wahl des Teilgebietes ist bei der Anmeldung zur Prüfung verbindlich zu erklären.

 

II. Literaturempfehlungen

Weitere Literatur gemäss Angaben in den Vorlesungen und Büchern der Examinatoren.

 

1. Lehrmittel

 

2. Weitere Lehrmittel

 

3. Nachschlagewerke

 

B. Zur Textexegese

Sie erhalten an der Prüfung den Text ohne Angaben zu Autorschaft und Entstehungszeit. Dessen inhaltliche Aussagen ermöglichen es Ihnen jedoch, den Text aufgrund Ihrer Kenntnisse historisch einzuordnen. Sie gehen wie bei einer «Fall»-Lösung beispielsweise im Obligationen- oder Strafrecht vor, indem Sie verschiedene Annahmen prüfen. Entscheidend ist Ihre historisch plausible Begründung, weshalb Sie den Text so und nicht anders einordnen sowie Ihre rechtshistorische Auseinandersetzung mit den sachlichen Aussagen eines Textes.

 

Anweisung

  1. Kurze Zusammenfassung
  2. Sachliche Aussagen (Analyse der Hauptaussagen des Texts)
  3. Ausführungen zu Textgattung, Autor, Adressat und Argumentation
  4. Historische Einordnung des Texts aufgrund typischer Aussagen, Begriffe oder Angaben
  5. Historischer Hintergrund (weitere Zusammenhänge, in denen der Text gemäss Ihrer Einordnung steht)
  6. Gegenwartsbezug (heutiger Standort, ungelöste Probleme, Differenzen zum Text)

 

Zur Einübung der Textexegese werden folgende Bücher empfohlen:

 

C. Wichtige Hinweise

Sehr geehrte Kandidatinnen und Kandidaten des Lizentiates

Zwar sind die Prüfungsvorbereitungen klar definiert, doch muss ich seit geraumer Zeit mit Bedauern feststellen, dass nach Jahren erfolgreicher Lizentiatsprüfungen wesentliche Voraussetzungen offensichtlich als nicht mehr selbstverständlich gelten können.

Dazu gehören insbesondere, dass

 

Ich wünsche Ihnen in dem Sinne guten Erfolg bei den mündlichen Lizentiats-Prüfungen.

Mit freundlichen Grüssen

Prof. Dr. Marcel Senn

 

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