Steuerrecht I
Einordnung
Inhalt
Unterrichtsmaterialien
Unterlagen
Leistungsüberprüfung
Einordnung
Die Vorlesung bildet das Modul Steuerrecht I
mit 3 ECTS-Punkten, welches sowohl im Herbst- als auch im
Frühjahrssemester angeboten wird. Das Modul gehört zu den
Pflichtmodulen "Öffentliches Recht" für die Bachelorstudierenden der
Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie jeweils zum Wahlpflichtpool
I in den Studiengängen Öffentliches Recht NF 60 und NF 30.
Lernziel ist es, dass die Studierenden nach Absolvierung des Moduls
Steuerrecht I in der
Lage sind, die wesentlichen Züge der schweizerischen Steuerordnung
darzulegen, die Kernprobleme des Einkommenssteuerrechts zu
analysieren sowie einfache Anwendungsbeispiele im Bereich der
Steuerarten Einkommens- und Vermögenssteuer, Mehrwertsteuer,
Gewinn- und Kapitalsteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben zu lösen.
Inhalt
Grundzüge der schweizerischen Steuerordnung (verfassungsrechtliche Grundlagen; Steuerharmonisierung; Steuerrechtsverhältnis). Übersicht und Einführung in die Steuern des Bundes und der Kantone und Gemeinden. Vertiefte Darstellung der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen sowie der Gewinn- und Kapitalsteuer der juristischen Personen unter Einschluss des Steuerverfahrensrechts.
Unterrichtsmaterialien
In der Vorlesung wird das Lehrbuch Markus Reich, Steuerrecht, 2.A. Zürich 2012, verwendet, das demnächst erscheinen wird. In der Zwischenzeit werden den Studierenden die §§ 1-10 der neuen Auflage unter Unterlagen zugänglich gemacht (passwortgeschützt).
Ergänzende Literatur:
- Ernst Höhn/Robert Waldburger, Steuerrecht, Band I/II, 9. A. Bern/Stuttgart/Wien 2001/2002 (Die 10. Auflage von Band I ist angekündigt)
- Peter Mäusli-Allenspach/Mathias Oertli, Das schweizerische Steuerrecht. Ein Grundriss mit Beispielen, 5. A. Muri/Bern 2008
- dies., Das schweizerische Steuerrecht, Aufgaben und Lösungshinweise, 2. A. Muri/Bern 2009
Unterlagen
Das Buch Steuerrecht von Prof. Dr. Markus Reich kann vergünstigt mit Hörerschein bezogen werden.
Folien und allfällige weitere Dokumente werden auf dieser Website unter "Unterlagen" veröffentlicht.
Leistungsüberprüfung
Es findet eine schriftliche, benotete Leistungsüberprüfung (Dauer 2 Std.) statt, welche maximal zweimal repetierbar ist.
