Rechtswissenschaftliches Institut – Lehrstuhl von der Crone

Corporate Governance in der Sanierung

Kurzbeschrieb

Das schweizerische Recht stellt zur Sanierung Not leidender Unternehmen das Nachlassverfahren gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz sowie den Konkursaufschub nach Obligationenrecht zur Verfügung. Aktuelle Beispiele aus der Praxis belegen allerdings, dass diese beiden Verfahren den heutigen Ansprüchen an ein modernes Sanierungsrecht nicht gerecht werden. Im Rahmen des Forschungsprojekts soll deshalb eine grundlegende Neuordnung des schweizerischen Sanierungsrechts an die Hand genommen werden.

Basis der gesamten Forschungstätigkeit bildet eine umfassende Analyse des geltenden schweizerischen Sanierungsrechts, das heisst des Nachlass- und Konkursaufschubverfahrens, und dessen Anwendung in der Rechtspraxis. Integraler Bestandteil des Forschungsprojekts ist dabei eine Dissertation, welche sich mit der Frage beschäftigt, ob und wie de lege lata der aktienrechtliche Konkursaufschub nach Art. 725a OR Ausgangspunkt für ein erfolgversprechendes Sanierungsverfahren darstellen könnte. Die Forschungsarbeiten erfolgen stets unter Einbezug des komplexen Zusammenspiels von Generalversammlung, Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Aktienmarkt (Corporate Governance) im Sanierungsprozess. Aus heutiger Sicht werden insbesondere folgende Themen im Vordergrund stehen: Sicherung der Fortführungsfähigkeit eines Unternehmens, Installierung eines Frühwarnsystems, Führung des Unternehmens im Sanierungsprozess und Interessenausgleich zwischen den verschiedenen Beteiligten. Des Weiteren werden ausländische Insolvenzordnungen untersucht mit dem Ziel, Lösungsansätze für das Konzept eines modernen schweizerischen Sanierungsrechts zu gewinnen.

Zentrales Anliegen eines zeitgemässen Sanierungsverfahrens muss es sein, die für eine Weiterführung der Unternehmung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, um den mit dem Übergang von der funktionierenden Unternehmung zur Liquidationsmasse verbundenen massiven Wertzerfall zu verhindern. Nach dem heutigen Stand unserer Forschungen erfordert dies die Loslösung vom geltenden Konzept von Kapitalverlust und Überschuldung (Art. 725 OR, Art. 725a OR). Das schweizerische Sanierungsrecht muss von Grund auf neu konzipiert werden.

Die Bedeutung, welche einem modernen Sanierungsverfahren und somit dem Forschungsprojekt zukommt, zeigt sich allein in der Tatsache, dass eine erfolgreiche Sanierung nicht nur im Interesse der Gesellschaft, ihrer Aktionäre und der Arbeitnehmer liegt, sondern auch in jenem der Gläubiger, des Staates sowie letztendlich der Allgemeinheit.

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