Allgemeine Hinweise
Prüfungsstoff
Allgemeine Hinweise für Nachkorrekturen
Aktuelle und alte Prüfungen mit Aufgabenstellung und Bewertungsraster
Allgemeine Hinweise
Vorbesprechungen für die Prüfungen finden nicht statt.
Allgemeine Informationen zu den Prüfungen finden Sie auch auf den Seiten der Fakultät:
Bachelor
Prüfungsstoff
Konsultieren Sie bitte das Vorlesungsverzeichnis zur entsprechenden Lehrveranstaltung.
Allgemeine Hinweise für Nachkorrekturen
Allgemeine Hinweise für Wünsche auf Nachbesprechungen und -korrekturen der Bachelor-Prüfungen
Im Gegensatz zum Lizentiat (siehe dazu unten) existiert bei Bachelor-Prüfungen kein "formloses Berichtigungsverfahren" mehr. Aufgrund der Vielzahl von
Prüfungen und beteiligten Korrekturassistierenden kann vom Lehrstuhl
keine Nachbesprechung einzelner Problemfälle oder der gesamten Arbeit
mehr angeboten werden.
Sollten in den korrigierten Prüfungen Unstimmigkeiten auftauchen, muss
eine Einsprache an den Fakultätsvorstand gerichtet werden. Die
Einsprachefrist beträgt 30 Tage nach Erhalt der Leistungsausweise
(Kreditpunktejournal, Transcript of Records).
Gegen den Einspracheentscheid des Fakultätsvorstandes kann Rekurs bei
der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen erhoben werden (vgl. § 48 RO).
Allgemeine Hinweise für Wünsche auf Nachbesprechungen und -korrekturen der Liz-Prüfungen
Für Liz-Prüfungen ist folgende Vorgehensweise zu beachten: Bei begründeten Zweifeln an der Korrektur ihrer Prüfung besteht für die Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit, bei der Assistenz von Herrn Prof. Dr. Wohlers und nötigenfalls bei Herrn Prof. Dr. Wohlers vorzusprechen.
Eine pauschale Nachkorrektur oder die nochmalige inhaltliche Besprechung der gesamten Klausur kann jedoch nicht erfolgen.
Um einen für alle Beteiligten möglichst reibungslosen Ablauf garantieren zu können, bitten wir die Kandidatinnen und Kandidaten, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Für die Besprechung wird vorausgesetzt, dass die Kandidatinnen und Kandidaten dem Lehrstuhl vor der Besprechung folgende Unterlagen per Post zukommen lassen oder persönlich abgeben:
- Kopie der gesamten Prüfung
- schriftliche Begründung: In der schriftlichen Begründung sind die aus Sicht der Kandidatin/des Kandidaten nicht zutreffend bewerteten Stellen genau zu benennen. Gleichzeitig ist kurz, aber substantiiert darzulegen, warum die verzeichnete Bewertung nicht gerechtfertigt (i.d.R. also nicht genügend) erscheint. Bei dogmatischen Diskussionen sind Quellen aus Rechtsprechung und Literatur anzugeben, wenn sich aus diesen eine angeblich nicht hinreichend berücksichtigte Auslegung ergeben soll.
- Datenblatt mit Vor- und Nachname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Matrikelnummer, zwecks Rückmeldungen.
Rekurs
Wer einen Rekurs einreichen will, hat unabhängig vom Berichtigungsverfahren die Voraussetzungen des Rekursverfahrens, insbesondere die 30-tägige Frist, welche mit dem Empfang der definitiven Prüfungsergebnisse zu laufen beginnt, einzuhalten.
Auf Berichtigungsanträge, welche nach Ablauf der Rekursfrist beim Lehrstuhl eintreffen, wird grundsätzlich nicht mehr eingetreten.
Aktuelle und alte Prüfungen mit Aufgabenstellung und Bewertungsraster
Nachfolgend finden Sie Prüfungsaufgaben, Bewertungsraster und Notenschlüssel bisheriger Prüfungen. Bitte beachten Sie, dass die Lösungen nicht dem aktuellen Gesetz entsprechen können (Revision).
Bachelor vom 11. Januar 2012 (Assessmentprüfung):
Master vom 12. Januar 2012:
Bachelor vom 8. Juni 2011 (Assessmentprüfung):
Master vom 12. Januar 2011:
Master vom 2. Juni 2010:
Bachelor vom 15. Januar 2010:
Liz. II vom 12. Juni 2009:
| Liz. II |
Schriftliche Prüfungen |
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Bachelor vom 5. Juni 2009:
Bachelor vom 7. Januar 2009:
Bachelor/Lizenziat I vom 2. Juli 2008:
| B/Liz I |
Schriftliche Prüfungen |
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Lizenziat II vom 16. Januar 2008:
| Liz. II |
Schriftliche Prüfungen |
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Lizenziat I vom 23. August 2006:
| Liz. I |
Schriftliche Prüfungen |
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Lizenziat II vom 1. März 2006:
| Liz. II |
Schriftliche Prüfungen |
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Lizenziat I vom 25. August 2004:
| Liz. I |
Schriftliche Prüfungen |
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Lizenziat II vom 26. Februar 2003:
| Liz. II |
Schriftliche Prüfungen |
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