Themenbeschrieb
Differenzierung als Legitimationsfrage
Rechtswissenschaft, Rechtssetzung und Rechtsanwendung sind gleichermassen geprägt durch die Vornahme von Differenzierungen. Die einen sind wohl begründet und im Wesentlichen unbestritten, die anderen sind weniger einleuchtend und Gegenstand heftiger wissenschaftlicher, aber auch politischer Kontroversen. Im Vordergrund steht dabei regelmässig die Frage nach der sachlichen und/oder methodischen Rechtfertigung der jeweiligen Unterscheidung. Die Antwort auf diese Legitimationsfrage ist häufig wertungsgeladen und gelegentlich unübersehbar «ein Kind ihrer Zeit», weshalb einmal hingenommene Relativierungen nicht selten neuerlicher Hinterfragung bedürfen. Auf diese Weise bleibt die Aktualität der Legitimationsfrage oft lange ungebrochen.
Im Bereich des öffentlichen Rechts stehen Juristinnen und Juristen etwa immer wieder vor der Aufgabe, (noch) gerechtfertigte Differenzierungen gegenüber (bereits) unzulässigen Diskriminierungen abzugrenzen. Zu beurteilen sind solche Fragen insbesondere anhand der verfassungsrechtlichen Vorgaben des allgemeinen Rechtsgleichheitsgebotes sowie des Diskriminierungsverbotes, die vor bestimmten Differenzierungen schützen, andere wiederum gebieten sollen. Im spezifischen Fall der Schweiz kommt noch hinzu, dass aufgrund der föderalen Struktur die Zulässigkeit von Differenzierungen kantonal unterschiedlich beantwortet werden kann.
Aber auch das Privatrecht bleibt von solchen – oft durch einen gesellschaftspolitischen Hintergrund charakterisierten – Fragen nicht länger unangetastet. Stattdessen bauen sich zunehmend auch dort Spannungsfelder zwischen gleichheitsrechtlichen Prinzipien und dem Grundsatz der Vertragsfreiheit auf. Gerade mit Blick auf europarechtliche Vorgaben rücken entsprechende Wechselwirkungen vermehrt in den Fokus der wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Dabei stellt sich nicht zuletzt die Frage nach einer möglichen Drittwirkung von Grundrechten, die die Gleichheit in ihren verschiedenen Ausprägungen zum Gegenstand haben. Manche Literaturstimmen sehen aufgrund der jüngeren Entwicklungen vormals eherne Grundsätze des Vertragsrechts zunehmend in Auflösung begriffen.
Die Breite des beobachtbaren Diskussionsspektrums zeigt sich auch daran, dass einige längst «Gleichmacherei» wittern und etwa Eingriffe in die unternehmerische Freiheit beklagen, wo anderen die gesetzgeberischen Massnahmen noch klar zu kurz greifen und bspw. das vorhandene Rechtsschutzinstrumentarium als unzureichend bemängeln.
APARIUZ XIV möchte dieses Diskussionsspektrum im Rahmen ausgewählter Einzelfragen intradisziplinär nachzeichnen und es um kritische Perspektiven bereichern.
Themenanregungen und Beispiele
Mögliche Themen sind nachstehend abrufbar; davon abweichende Vorschläge sind ausdrücklich willkommen. Themenanregungen (PDF, 74 KB)
