Rechtswissenschaftliches Institut – Dr. iur. Florent Thouvenin

Projekt SNF: Schweizerisches Obligationenrecht und Europäisches Vertragsrecht

Wie aktuell ist das Schweizerische Obligationenrecht?

In der Europäischen Union (EU) wird seit einigen Jahren eine breit angelegte Debatte über die Vor- und Nachteile eines gemeinsamen europäischen Vertragsrechts geführt. Mehrere, zum Teil europaweit tätige Forschungsgruppen sind derzeit mit der Verbesserung des Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet des Privatrechts und mit der Schaffung einer gemeinsamen Europäischen Schuldrechtsordnung befasst.

In der Schweiz fehlt bis anhin eine umfassende systematische Aufarbeitung und Reflexion der vielfältigen rechtlichen Neuerungen des Europäischen Privatrechts. Ziel des im Herbst 2007 ins Leben gerufenen Forschungsprojekts „Schweizerisches Obligationenrecht und Europäisches Vertragsrecht“ ist es, den Allgemeinen Teil des Schweizerischen Obligationenrechts auf der Grundlage der aktuellen Entwicklungen im Europäischen Privatrecht zu überarbeiten, Verbesserungsvorschläge zu formulieren und so zu einer sachgerechten Weiterentwicklung des schweizerischen Privatrechts beizutragen. Zentrale Frage ist dabei, ob unser mittlerweile rund hundertjähriges Obligationenrecht den heutigen Ansprüchen noch zu genügen vermag.

An den Forschungsarbeiten beteiligen sich führende Vertragsrechtlerinnen und Vertragsrechtler sämtlicher rechtswissenschaftlicher Fakultäten der Schweiz, das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung sowie das Bundesamt für Justiz. Das Projekt wird von Frau Prof. Dr. Claire Huguenin und Herrn Prof. Dr. Reto M. Hilty, beide Universität Zürich, geleitet und vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützt. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, einen Entwurf für einen neuen Allgemeinen Teil des Obligationenrechts, versehen mit Kommentaren und Fallbeispielen, zu formulieren.

 

 

News

Am 11. Oktober 2011 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag für die Einführung eines gemeinsames Europäisches Kaufrechts (KOM(2011) 635 endg. und KOM(2011) 636 endg.). Die vorgeschlagene Verordnung soll alternativ zu den nationalen Rechten gelten, d.h. die Parteien sollen ihre Verträge wahlweise dem nationalen oder dem Europäischen Kaufrecht unterstellen können.

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