Aktuelles
von Prof. Dr. Ulrich Meyer
Auf den 1. Januar 2007 ist das Eidg. Versicherungsgericht (EVG) in das
Bundesgericht integriert worden. Am Standort Luzern verbleiben
zwei Abteilungen, welche für das Sozialrecht zuständig sind.
Dazu zählen das Bundessozial- versicherungsrecht, das kantonale
Sozialversicherungsrecht, das Sozialhilferecht und das Recht auf
das Existenzminimum (Art. 12 BV).
Die I. und II. sozialrechtliche Abteilung, welche sich in diese
Gebiete teilen, erledigen rund die Hälfte der vom Bundesgericht
am Sitz in Lausanne beurteilten Streitsachen.
