Rechtswissenschaftliches Institut – Prof. Dr. Ulrich Meyer

Aktuelles

von Prof. Dr. Ulrich Meyer

 

Auf den 1. Januar 2007 ist das Eidg. Versicherungsgericht (EVG) in das Bundesgericht integriert worden. Am Standort Luzern verbleiben zwei Abteilungen, welche für das Sozialrecht zuständig sind. Dazu zählen das Bundessozial- versicherungsrecht, das kantonale Sozialversicherungsrecht, das Sozialhilferecht und das Recht auf das Existenzminimum (Art. 12 BV).
Die I. und II. sozialrechtliche Abteilung, welche sich in diese Gebiete teilen, erledigen rund die Hälfte der vom Bundesgericht am Sitz in Lausanne beurteilten Streitsachen.

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