Rechtswissenschaftliches Institut – Zentrum für Rechtsetzungslehre

Finanzierung

Das Zentrum für Rechtsetzungslehre soll finanziell selbsttragend sein, d.h. seine Kosten mit den Einnahmen aus seinen Weiterbildungs- und Dienstleistungsangeboten decken. Es ist nicht gewinnorientiert.

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