Abteilung Rechtsvisualisierung
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Die Abteilung Rechtsvisualisierung umfasst eine einzigartige Bildersammlung mit dazugehöriger Bilddatenbank und eine Fachbibliothek. Die Abteilung Rechtsvisualisierung erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Rechtsvisualisierung.

OR 1 I
Zum Abschlusse eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich.
Quelle: Brunschwig, Colette (2001): Visualisierung von Rechtsnormen, Legal Design, Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte, hg. von M. T. Fögen [u.a.], Zürich: Schulthess Juristische Medien
