Konferenzen
Von der Rechtsvisualisierung zum Multisensorischen Recht
Die Phänomene, mit denen sich die Rechtsvisualisierung bisher auch befasste, sprechen häufig nicht mehr nur den Sehsinn an, sondern auch andere Sinne. Daher entwickelt sich die Rechtsvisualisierung gleichsam über sich hinaus auf das Multisensorische Recht hin.
Vermehrt treffen sich Theoretiker und Praktiker, um sich fachlich auszutauschen. Sei dies im Rahmen von Konferenzen, welche das Multisensorische Recht mit seinen Teilgebieten, wie etwa das Visuelle Recht, das Audiovisuelle Recht und das Taktil-Kinästehtische Recht als Schwerpunktthema führen, oder sei dies innerhalb eigener Konferenzen.
Die Teilnehmenden dieser Konferenzen führen ein interdisziplinäres Gespräch miteinander über Prozesse, Produkte, Akteure und Kontexte der des Multisensorischen Rechts und seiner Teilgebiete.
