2.6 Glossar

Anstalten:
Anstalten sind Vermögensgesamtheiten, welche vom Eigentum der Spender losgelöst einem bestimmten Zweck gewidmet sind und von einer eigenen Organisation verwaltet werden.
Gesellschaften:
Gesellschaften sind privatrechtliche Personenvereinigungen, welche vertraglich begründet werden und der gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten Zwecks dienen.
Partiarisches Darlehen:
Beim partiarischen Darlehen handelt es sich um einen Darlehensvertrag, bei dem kein oder nur ein geringer fester Zins vorgesehen, dafür aber eine Beteiligung des Darleihers am Geschäftsgewinn des Borgers vereinbart wird.