5.6 Glossar
- Anknüpfungsfunktion:
- Die Eintragung im Handelsregister führt zu gewissen rechtlichen Folgen.
- Deklaratorische Wirkung:
- Beurkundende, rechtsfeststellende Wirkung.
- Identifikationsnummer:
- Bei der Identifikationsnummer handelt es sich um eine jeder Rechtseinheit zugeteilte,
einmalige Nummer, welche die Rechtseinheit über ihr «Leben» begleitet und eine zweifelsfreie
Identifikation ermöglicht.
- Kognition:
- Die Kognition umschreibt den Umfang der Prüfungsbefugnis und der Prüfungspflicht des
Registerführers.
- Konstitutive Wirkung:
- Rechtserzeugende Wirkung.
- Publizitäts- und Informationsfunktion:
- Für den Geschäfts- und Rechtsverkehr bedeutsame rechtliche Verhältnisse über kaufmännische
Betriebe sollen offen gelegt werden.
- Rechtsdurchsetzungsfunktion:
- Indem der Registerführer die einzutragenden Sachverhalte auf ihre Rechtmässigkeit
überprüft, wird die Einhaltung des Rechts unterstützt.
- Rechtseinheit:
- Eintragungssubjekt im Handelsregister wie z.B. eine AG.