5.6 Glossar

Anknüpfungsfunktion:
Die Eintragung im Handelsregister führt zu gewissen rechtlichen Folgen.
Deklaratorische Wirkung:
Beurkundende, rechtsfeststellende Wirkung.
Identifikationsnummer:
Bei der Identifikationsnummer handelt es sich um eine jeder Rechtseinheit zugeteilte, einmalige Nummer, welche die Rechtseinheit über ihr «Leben» begleitet und eine zweifelsfreie Identifikation ermöglicht.
Kognition:
Die Kognition umschreibt den Umfang der Prüfungsbefugnis und der Prüfungspflicht des Registerführers.
Konstitutive Wirkung:
Rechtserzeugende Wirkung.
Publizitäts- und Informationsfunktion:
Für den Geschäfts- und Rechtsverkehr bedeutsame rechtliche Verhältnisse über kaufmännische Betriebe sollen offen gelegt werden.
Rechtsdurchsetzungsfunktion:
Indem der Registerführer die einzutragenden Sachverhalte auf ihre Rechtmässigkeit überprüft, wird die Einhaltung des Rechts unterstützt.
Rechtseinheit:
Eintragungssubjekt im Handelsregister wie z.B. eine AG.