14.2.5 Organisationsreglement

Das Organisationsreglement bildet die Grundlage einer (rechtswirksamen) Delegation der Geschäftsführung (Art. 716b OR, siehe BGer Urteile 4A_501/2007 und 4A_503/2007 E. 3.1 f.). Es wird durch den Verwaltungsrat erlassen (Art. 716a Abs. 1 Ziff. 2, Art. 716b Abs. 1 OR). Der Inhalt des Organisationsreglements ist in Art. 716b Abs. 2 OR geregelt. Es dient zudem als Geschäftsreglement und enthält Vorschriften über die Konstituierung des Verwaltungsrates, die Sitzungen, die Beschlussfassung, die Zeichnungsberechtigungen, den Ausstand und die Protokollführung.

Beispiel