7.3 Prokura

Die Prokura ist die umfassendste Handlungsvollmacht. Die Vertretungsmacht ist mit jener eines (geschäftsführenden) Gesellschafters einer Personengesellschaft bzw. des Organs einer Körperschaft vergleichbar. Wo spezielle Regelungen fehlen, ist für die Handlungsvollmachten das gewöhnliche Vertretungsrecht anwendbar (vgl. Art. 32 ff. OR).

Literatur