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Gesetz
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3.

Prozessbeteiligte und Verfahrensablauf

 

Dieser Abschnitt des Online Strafprozesses ist für diejenigen Studierenden gedacht, welche weniger am zeitlichen Ablauf eines Prozesses als an den verschiedenen Rollen der Prozessbeteiligten interessiert sind. Am Ende der Übung sollten die unterschiedlichen Rollen, Pflichten und Rechte der Prozessbeteiligten ersichtlich sein.

3.1 Strafverfolgungsbehörden

Als Strafverfolgungsbehörden im engeren Sinne werden die Ermittlungsbehörden sowie die Untersuchungs­- und Anklagebehörde bezeichnet (vgl. dazu §§ 86 ff. GOG ZH). Die Ermittlungsbehörden – vorab die Polizei (Art. 15 Abs. 2 StPO) – haben dabei Straftaten aufzudecken, erste Erhebungen zu tätigen und die Untersuchungsbehörden zu unterstützen. Die Untersuchungs- und Anklagebehörden haben den später dem Gericht zu unterbreitenden Prozessstoff zu sammeln, aufzuarbeiten und die strafrechtlichen Vorwürfe in einer Anklage zu konzentrieren (vgl. "Donatsch/Schwarzenegger/Wohlers" (Donatsch Andreas/Schwarzenegger Christian/Wohlers Wolfgang), § 3 Ziff. 1.12). Die Staatsanwaltschaften amten sowohl als Untersuchungs- als auch als Anklagebehörden (sog. Staatsanwaltschaftsmodell). Dies im Gegensatz zum Untersuchungsrichtermodell, welches mit Einführung der eidgenössischen StPO ganz abgeschafft wurde.

3.1.1 Zwangsmassnahmen durch die Polizei

Sie sind Polizeibeamter. Anlässlich einer Personenkontrolle werden Sie und ihr Kollege von dem zu kontrollierenden I. mehrmals mit dem Tode bedroht. Obwohl er sich gegen die Verbringung in den Kastenwagen wehrt und mit dem Bein versucht, die Türe des Fahrzeugs zu blockieren, um den Abtransport zu verhindern, gelingt es Ihnen, ihn in die Wache SOKO zu fahren. (vgl. act. 1, S. 3).

Frage 1: Wie nennt man dieses Vorgehen? Sind Sie berechtigt, den I. gegen seinen Willen auf die Wache zu bringen?

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Auf der Wache angekommen, weigert sich I., freiwillig eine Blutentnahme über sich ergehen zu lassen. Das Blut wird ihm deshalb zwangsweise entnommen (act. 1, S. 4).

Frage 2: Welches sind die Voraussetzungen von Zwangsmassnahmen im Allgemeinen?

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Frage 3: War die zwangsweise Blutentnahme im vorliegenden Fall zulässig?

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Frage 4: Dürfen Sie ihm als Polizeibeamter das Blut selbst abnehmen?

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I. weigert sich ausserdem, eine Urinprobe abzugeben, weshalb auf eine solche verzichtet wird (act. 1, S. 4).

Frage 5: Hätte I. auch zur Abgabe einer Urinprobe gezwungen werden können?

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3.1.2 Einvernahmen und Ermittlungen durch die Polizei

Nach seiner Verhaftung wird I. in «Arrest» gesetzt (act. 1, S. 4) und am nächsten Tag von einem Kollegen über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe protokollarisch befragt (act. 6).

Frage 1: Hätten Sie die Einvernahme mit der beschuldigten Person auch selbst durchführen können, obwohl Sie bereits mit der Sache befasst gewesen sind?

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Bei der polizeilichen Befragung wird I. auf sein Schweigerecht, das Recht, einen Verteidiger beizuziehen und die Verwertbarkeit seiner Aussagen als Beweismittel aufmerksam gemacht (act. 6, S. 1).

Frage 2: Ist dies bei der polizeilichen Einvernahme schon nötig?

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Frage 3: Müssen Sie die nicht deutschsprachige beschuldigte Person auch auf das Recht hinweisen, einen Dolmetscher zu verlangen?

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Frage 4 : Ist ein Anwalt zur polizeilichen Einvernahme zugelassen?

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Frage 5: Könnte I. verlangen, dass die Einvernahme erst fortgesetzt wird, nachdem er einen Verteidiger konsultiert hat?

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Angenommen, I. werde der Verteidigerkontakt verwehrt.

Frage 6: Können die von der beschuldigten Person getätigten Aussagen als Beweismittel verwertet werden, wenn ihr in rechtswidriger Weise der Verteidiger vorenthalten worden ist?

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Frage 7: Müssen Sie nun die Einvernahme abbrechen und einen Dolmetscher beiziehen?

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Frage 8: In welchem Verfahrensstadium nehmen Sie diese Handlungen (Verhaftung, Befragung der beschuldigten Person) vor, was ist dessen Zweck und wo ist es geregelt?

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Frage 9: Zum «Arrest»: Bis wann dürfen Sie I. festhalten? Wurde diese Dauer in casu eingehalten (vgl. dazu act. 2, S. 3)?

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Frage 10: Ist die Polizei stets verpflichtet, Rapporte zuhanden der Staatsanwaltschaft zu erstatten?

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3.1.3 Untersuchungshaft

Sie sind Staatsanwältin. Angenommen, I. wird ihnen zugeführt und Sie wollen Untersuchungshaft beantragen.

Frage 1: An wen müssten Sie ihren Antrag stellen?

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Frage 2: Innert welcher Frist müssten Sie die Untersuchungshaft beantragen?

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3.1.4 Untersuchungseröffnung

Sie sind Staatsanwältin und erhalten die Berichte über die polizeiliche Ermittlungstätigkeit (act. 1, act. 2, act. 3, act. 4, act. 5, act. 6).

Frage 1: Was kehren Sie vor?

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Frage 2: Wann müssen Sie eine Untersuchung eröffnen?

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Frage 3: Wie wird eine Untersuchung eröffnet?

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Frage 4: Wann verzichten Sie darauf, die Sache weiter zu untersuchen und wie hat dieser Entscheid zu ergehen?

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Frage 5: Worin unterscheiden sich Nichtanhandnahme und Einstellung eines Verfahrens?

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Studieren Sie die Berichte der Polizei (act. 1, act. 2, act. 3, act. 4, act. 5, act. 6).

Frage 6: Würden Sie im vorliegenden Fall eine Untersuchung eröffnen?

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3.1.5 Untersuchungsverfahren

Frage 1: Welcher Verfahrensabschnitt beginnt mit der Untersuchungseröffnung und wo ist dieser geregelt?

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Frage 2: Welches ist der Zweck des Untersuchungsverfahrens?

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3.1.6 Einvernahme von beschuldigten Personen und Zeugen durch die StA

Im Rahmen des Untersuchungsverfahrens führen Sie eine Einvernahme mit der beschuldigten Person durch. Angenommen, Sie weisen sie dabei nicht auf ihr Aussageverweigerungsrecht hin, weil Sie davon ausgehen, dass die beschuldigte Person ihre Rechte kennt (aufgrund der polizeilichen Einvernahme vgl. act. 6).

Frage 1: Müssen Sie die beschuldigte Person nochmals auf ihre Rechte hinweisen, wenn dies in einem früheren Verfahrensstadium bereits geschehen ist?

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Sie möchten auch die beiden Polizeibeamten als Zeugen vernehmen. Diese nehmen die Todesdrohungen von I. allerdings sehr ernst und möchten deshalb nicht, dass die beschuldigte Person ihre Namen erfährt.

Frage 2: Wie kann den Bedürfnissen der Beamten Rechnung getragen werden?

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Frage 3: Dürfen die Polizeibeamten einfach vor der Staatsanwaltschaft aussagen, oder müssen sie hierzu nach Art. 320 Ziff. 2 StGB von der vorgesetzten Behörde ermächtigt werden? Was haben Sie als Staatsanwältin diesbezüglich vorzukehren?

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Frage 4: Haben die Polizeibeamten Anspruch auf eine Zeugenentschädigung?

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Frage 5: Müssen Sie die involvierten Polizeibeamten einvernehmen oder könnten Sie stattdessen auf deren Wahrnehmungsberichte (act. 3-5) abstellen?

Wahrnehmungsberichte, act. 3, act. 4 und act. 5

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Angenommen, aufgrund der drückenden Arbeitslast findet die Staatsanwältin kaum Zeit, die Einvernahmen der Polizisten selbst durchzuführen.

Frage 6: Könnten Sie stattdessen die Polizei mit den Zeugeneinvernahmen betrauen?

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Frage 7: Haben Sie eine andere Möglichkeit, die Zeugeneinvernahmen nicht selbst durchführen zu müssen?

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Sie entschliessen sich, den involvierten Polizisten H. als Zeugen einzuvernehmen (vgl. act. 7).

Frage 8: Wurde der Polizist H. korrekterweise als Zeuge einvernommen, oder hätte er als beschuldigte Person oder Auskunftsperson einvernommen werden sollen?

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Angenommen, Sie finden nach der ersten Einvernahme mit H. heraus, dass dieser während der Festnahme ebenfalls gewalttätig geworden ist.

Frage 9: Kann H. weiterhin als Zeuge im Verfahren gegen I. einvernommen werden?

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Stadtpolizist H. hat eine Genugtuungsforderung geltend gemacht (vgl. act. 17).

Frage 10: Wäre er somit noch als Zeuge einzuvernehmen?

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Gehen Sie davon aus, dass I. die Polizisten explizit der falschen Anschuldigung i.S. von Art. 303 Ziff. 1 StGB bezichtigt.

Frage 11: Was haben Sie in der Folge vorzukehren?

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Sie haben alle erforderlichen Abklärungen getätigt, die beschuldigte Person und die Zeugen einvernommen. Dennoch haben Sie Zweifel an der Schuld des I.

3.1.7 Anklageerhebung

Sie haben alle erforderlichen Abklärungen getätigt, die beschuldigte Person und die Zeugen einvernommen. Dennoch haben Sie Zweifel an der Schuld des I.

Frage 1: Was kehren Sie vor?

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Die Staatsanwältin kommt zum Ergebnis, dass sie Anklage erheben will.

Frage 2: Welche Punkte muss die Anklageschrift enthalten?

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Als Beispiel einer Anklageschrift vgl. act. 14.

Frage 3: Muss die Anklage sich auch zum subjektiven Tatbestand äussern?

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Frage 4: Welches Gericht ist in causa erstinstanzlich zuständig und an wen müssen Sie die Anklage richten?

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Frage 5: Hätten Sie auch – statt Anklage zu erheben – einen Strafbefehl erlassen können?

Studieren Sie dazu nochmals act. 1.

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3.1.8 Anklagevertretung an der Hauptverhandlung

Sie erhalten die Vorladung zum Prozess (act. 15/2), sowie die Orientierungskopie der Vorladung des Beschuldigten (act. 15/2). Da Sie sehr viel Arbeit haben, überlegen Sie sich, ob sie bei der Verhandlung anwesend sein müssen.

Frage 1: Müssen Sie die Anklage persönlich vor Gericht vertreten?

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In casu möchten Sie der Hauptverhandlung fernbleiben und stattdessen lediglich schriftliche Anträge stellen.

Frage 2: Müssen Sie die entsprechenden Anträge begründen?

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3.2 Richterliche Behörden

Die richterlichen Behörden sind als unabhängige Erkenntnisbehörden mit der Rechtsprechung betraut. Sie haben im Strafverfahren autoritativ darüber zu befinden, ob Prozessvoraussetzungen erfüllt sind, Prozesshindernisse bestehen, Anklagen zuzulassen sind, eine beschuldigte Person einen Tatbestand erfüllt und welche Sanktionen gegebenenfalls auszusprechen sind. Des Weiteren obliegt ihnen die Überprüfung von Zwangsmassnahmen (z.B. Untersuchungshaft) und sie amten als Rechtsmittelinstanzen. Als richterliche Behörde fungieren in einem zürcherischen Strafverfahren die Einzelrichter (§ 27 Abs. 1 GOG ZH) und Bezirksgerichte (§ 22 GOG ZH), das Obergericht (§ 49 GOG ZH), und in den von der StPO vorgesehenen Fällen (vgl. §§ 29 und 47 GOG ZH) für die Anordnung oder Genehmigung von Zwangsmassnahmen das Zwangsmassnahmengericht (Art. 18 Abs. 1 StPO).

Richterliche Funktionen i.w.S. nehmen aber teilweise auch die Staats-, Oberstaats-, Jugend- und Oberjugendanwaltschaften, die Justizdirektion sowie der Kantons- und Regierungsrat wahr. Auf Bundesebene amten das Bundesgericht in Lausanne und das Bundesstrafgericht in Bellinzona als richterliche Behörden.

3.2.1 Untersuchungshaft

Das Zwangsmassnahmengericht erhält den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft.

Frage 1: Innert welcher Frist hat das Zwangsmassnahmengericht über den Haftantrag zu befinden?

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Frage 2: Welches sind allgemein die Voraussetzungen für die Anordnung oder Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft?

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Angenommen, die Staatsanwaltschaft sehe in casu den Haftgrund der Fluchtgefahr (Art. 221 Abs. 1 lit. a StPO) als erfüllt an, da bei der beschuldigten Person I. aufgrund ihrer ausländischen Herkunft damit zu rechnen sei, dass diese sich in ihr Heimatland absetzen könnte.

Frage 3: Sehen Sie aufgrund dieser Ausführungen den Haftgrund der Fluchtgefahr ebenfalls als erfüllt an?

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Angenommen, die Staatsanwaltschaft sieht den Haftgrund der Fluchtgefahr Art. 221 Abs. 1 lit. a StPO) als erfüllt an, da bei der beschuldigten Person I. aufgrund ihrer ausländischen Herkunft damit zu rechnen sei, dass dieser sich in sein Heimatland absetzen könnte. Die beschuldigte Person will sich nicht damit abfinden und stellt täglich ein Haftentlassungsgesuch, obwohl sich die Verhältnisse zwischenzeitlich kaum geändert haben.

Frage 4: Kann der Haftrichter etwas dagegen unternehmen?

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Frage 5: Dürften Mitglieder des Zwangsmassnahmengerichts später auch als erstinstanzliche Richter amten?

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3.2.2 Anklageprüfung

Die Staatsanwaltschaft erachtet die Untersuchung als abgeschlossen und überweist die Akten inkl. der Anklageschrift (act. 14) dem Gericht.

Frage 1: Wo ist die Anklageprüfung geregelt?

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Frage 2: Wer prüft generell die Anklage?

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Frage 3: Was prüft die Verfahrensleitung grundsätzlich bei der Anklageprüfung, was nicht?

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Frage 4: Ist auch zu prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt?

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Frage 5: Welche Entscheidmöglichkeiten stehen der die Zulassung prüfenden Verfahrensleitung offen?

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Frage 6: Was ist im Anschluss an den Entscheid zu veranlassen?

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Angenommen, die Anklage an den Einzelrichter enthält einen gesetzlich unzulässigen Antrag betreffend die auszufällende Strafe.

Frage 7: Darf die Verfahrensleitung eine solche Anklage dennoch zulassen?

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3.2.3 Hauptverfahren

Es kommt zur Hauptverhandlung. Angenommen, I. wurde während des polizeilichen Ermittlungsverfahrens der Kontakt zu einem erbetenen Verteidiger verwehrt.

Frage 1: Können die von ihm getätigten Aussagen als Beweismittel im Prozess verwertet werden?

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Der Polizeibeamte B. wurde als Auskunftsperson von der Polizei zu Protokoll befragt (vgl. Wahrnehmungsbericht, act. 4). Im Untersuchungsverfahren wurde er indessen nicht als Zeuge einvernommen und entsprechend konnte ihm die beschuldigte Person keine Ergänzungsfragen stellen.

Frage 2: Kann das Gericht die Aussage des B. (Wahrnehmungsbericht, act. 4) dennoch als Beweismittel verwerten?

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Die beschuldigte Person verlangt anlässlich der Hauptverhandlung zu ihrer Entlastung die Einvernahme weiterer Zeugen, die das Geschehen zwar nicht direkt mitverfolgen konnten, jedoch ebenfalls am Tatort anwesend waren (vgl. act. 18, S. 2, Prot.BezGer, S. 8 f.).

Frage 3: Muss das Gericht diesem Ansinnen stattgeben?

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Angenommen, das Gericht möchte der beschuldigten Person einen «Denkzettel» verpassen. Es entschliesst sich, eine unbedingte Freiheitsstrafe von 25 Monaten auszusprechen.

Frage 4: Ist dies in casu zulässig (gehen Sie entgegen den tatsächlichen Verhältnissen davon aus, dass eine Freiheitsstrafe von 25 Monaten gerade noch als schuldadäquat erschiene)?

Studieren Sie dazu act. 13/1.

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Angenommen, das Gericht komme entgegen der Anklage (vgl. Art. 285 Ziff. 1 StGB schuldig gemacht hat, sondern den Tatbestand von Art. 286 StGB erfüllt.

Frage 5: Könnte das Gericht I. der Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) schuldig sprechen? Was ist dabei zu beachten?

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Frage 6: Kann es eine höhere als die beantragte Strafe aussprechen?

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Die beschuldigte Person I. wurde am 13.11.2010 festgenommen und am 14.11.2010 um 10:45 Uhr aus der Haft entlassen (act. 12/1, act. 12/3).

Frage 7: Hat das Gericht den hierbei erlittenen Freiheitsentzug an die verhängte Strafe anzurechnen?

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Angenommen, I. verlange eine Entschädigung für die erlittene Haft und das Gericht würde eine solche in Betracht ziehen.

Frage 8: Wie wird das Gericht entscheiden?

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Der Polizeibeamte H. macht aufgrund der Vorfälle (Todesdrohungen) eine Genugtuung von CHF 1500.- geltend (act. 17, S. 2).

Frage 9: Muss das Gericht die Forderung beurteilen, oder kann es die geschädigte Person auf den Zivilweg verweisen? Wie würden Sie als Richter entscheiden?

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3.2.4 Kantonales Rechtsmittelverfahren

Der Einzelrichter spricht I. der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig und verurteilt ihn zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten (act. 18, S. 12).

Frage 1: Die Rechtsmittelbelehrung des erstinstanzlichen Urteils (act. 18, S. 13) ist mangelhaft. Worin liegt der Mangel?

act. 18, S. 13

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Daraufhin reicht I. dem Bezirksgericht ein mit der Überschrift «Procedure de récours» versehenes handschriftliches Schreiben ein (act. 20).

Frage 2: Wird das Gericht seine Eingabe behandeln?

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Das Gericht nimmt das Schreiben als Berufung entgegen und teilt der Staatsanwaltschaft mit, dass I. gegen das Urteil Berufung erhoben hat (act. 21).

Frage 3: Weshalb muss die Staatsanwaltschaft davon in Kenntnis gesetzt werden?

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Die Staatsanwaltschaft erklärt, keine Anschlussberufung erheben zu wollen (act. 23 und act. 25).

Frage 4: Welche Folgen hat dies für die Rechtsmittelinstanz?

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Gehen Sie davon aus, dass die erstinstanzliche Verurteilung von I. erst Ende 2006 erfolgte.

3.2.5 Rechtsmittelverfahren vor Bundesgericht

Frage 1: Hat das Bundesgericht bei der Prüfung der Beschwerde volle Kognition?

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Der Präsident der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts empfindet die von I. vorgebrachten Rügen als haltlos, da der Verzicht der Vorinstanz auf die Zeugeneinvernahmen klar begründet war.

Frage 2: Darf der Abteilungspräsident jetzt im Alleingang einen Nichteintretensentscheid fällen?

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Frage 3: Gibt es einen anderen Weg, die offenbar haltlosen Beschwerden in einem schnellen und einfachen Verfahren zu erledigen?

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Frage 4: Worin besteht die Verfahrensvereinfachung beim Verfahren nach Art. 109 BGG?

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3.3 Beschuldigte Person

3.3.1 Recht auf Verteidigung

Als Angeklagter werden Sie für die Gerichtsverhandlung vorgeladen (act. 15/3).

Frage 1: Sie möchten sich als beschuldigte Person vor Gericht selbst verteidigen – können Sie dies?

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Frage 2: Falls Sie sich doch verteidigen lassen möchten: Können Sie sich auch durch Ihren Bruder – einen juristischen Laien – verteidigen lassen?

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3.3.2 Rechtsmittel gegen Untersuchungshaft

Sie sind beschuldigte Person. Angenommen, das Zwangsmassnahmengericht beschliesst die Anordnung von Untersuchungshaft.

Frage 1: Mit welchem/n Rechtsmittel/n könnten Sie sich dagegen zur Wehr setzen?

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Frage 2: Könnten Sie auf Bundesebene ein Rechtsmittel gegen die Anordnung der Untersuchungshaft ergreifen?

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Angenommen, I. ficht die Anordnung der Untersuchungshaft mit Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff. BGG) an.

Frage 3: Können Sie als beschuldigte Person I. damit rechnen, dass das Bundesgericht prüft, ob die Haftgründe nach Art. 221 StPO vorliegen?

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Angenommen, Sie werden aus der Untersuchungshaft entlassen.

Frage 4: Könnten Sie gegen die Anordnung der Untersuchungshaft noch immer die Einheitsbeschwerde ergreifen?

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Frage 5: Abgesehen von allfälligen Rechtsmitteln gegen den Entscheid des Haftrichters: Welche Möglichkeit haben Sie noch, um eine allfällige U-Haft aufzuheben?

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3.3.3 Rechtsmittel gegen staatsanwaltschaftliche Verfügungen

Frage 1: Steht Ihnen ein kantonales Rechtsmittel gegen die Untersuchungseröffnung zu?

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Angenommen, die Staatsanwaltschaft verzichtet auf eine Einvernahme der Polizeibeamten und lehnt die entsprechenden Anträge der beschuldigten Person, diesen einzuvernehmen, ab.

Frage 2: Welches Rechtsmittel können Sie dagegen ergreifen?

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3.3.4 Rechtsmittel gegen die Anklageerhebung / Einstellungsverfügung

Frage 1: Welches Rechtsmittel können Sie gegen die Anklageerhebung ergreifen?

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Frage 2: Welches Rechtsmittel steht Ihnen zur Verfügung, wenn keine Anklage erhoben wurde, Sie jedoch eine gerichtliche Feststellung Ihrer Unschuld wünschen?

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3.3.5 Kantonales Rechtsmittelverfahren

Angenommen, Sie akzeptieren das erstinstanzliche Urteil (act. 18), empfinden jedoch die Höhe der Auslagen für die Untersuchung als übertrieben (act. 18, S. 13). Ihres Erachtens hätten die Auslagen auf nicht mehr als CHF 500.- veranschlagt werden dürfen.

Frage 1: Welches Rechtsmittel oder welchen Rechtsbehelf haben Sie zu ergreifen?

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Frage 2: Innert welcher Frist und bei welcher Behörde haben Sie die Berufung einzureichen?

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Angenommen, Sie fechten mittels Berufung lediglich die Strafzumessung an (Art. 399 Abs. 4 lit. b StPO). Nach Beginn der Berufungsverhandlung finden Sie aber, dass eigentlich gar kein Schuldspruch hätte erfolgen dürfen und wollen Ihre Berufung auf das ganze Urteil ausdehnen.

Frage 3: Können Sie das?

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Frage 4: Sie empfinden es als stossend, dass nur Ihnen als beschuldigter Person Kosten auferlegt wurden, dem mit seinen Genugtuungsforderungen unterlegenen Polizisten H. hingegen nicht. Mit welchem Rechtsmittel können Sie sich dagegen zur Wehr setzen?

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Frage 5: Wie beurteilen Sie die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels?

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Frage 6: Sie sind zudem mit der Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht nicht einverstanden. Welches Rechtsmittel können Sie einlegen?

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Ihnen wurde das Urteil am 25.04.2011 in begründeter Ausfertigung schriftlich eröffnet. Am 06.05.2011 haben Sie ihre schriftlichen Beanstandungen der Post übergeben.

Frage 7: Haben Sie Ihr Rechtsmittel rechtzeitig eingereicht?

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Frage 8: Müssen Sie als beschuldigte Person im Berufungsverfahren vor Gericht erscheinen?

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Frage 9: Können Sie vor der Rechtsmittelinstanz die Einvernahme neuer Zeugen verlangen, welche Ihre Version der Geschichte unterstützen?

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3.3.6 Rechtsmittelverfahren vor Bundesgericht

Das Obergericht hat die Einvernahme der von Ihnen beantragten Entlastungszeugen als überflüssig abgelehnt (act. 35, S. 20-22). Angenommen, Sie möchte nun gegen diesen Entscheid vorgehen.

Frage 1: Liegt in casu überhaupt ein taugliches Anfechtungsobjekt für eine Strafrechtsbeschwerde ans Bundesgericht vor?

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Frage 2: Wo und in welcher Frist und Form ist die Beschwerde zu deponieren?

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Frage 3: Hemmt die Erhebung der Strafrechtsbeschwerde die Rechtskraft des obergerichtlichen Urteils?

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Frage 4: Welche Rügegründe könnten Sie im Zusammenhang mit der verweigerten Zeugeneinvernahme vorbringen?

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Angenommen, Ihre Beschwerde wurde vom Bundesgericht abgewiesen.

Frage 5: Stehen Ihnen noch weitere Rechtsmittel auf nationaler Ebene zur Verfügung?

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3.3.7 Weiterzug von Bundesgerichtsentscheiden

Frage 1: Könnten Sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden?

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Frage 2: Was wären die Folgen, wenn der EGMR Ihre Beschwerde gutheissen würde?

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Frage 3: Könnte I. den Entscheid des Bundesgerichts auch an den UNO-Menschenrechtsausschuss weiterziehen?

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3.4 Geschädigte Person

3.4.1 Geschädigten- und Opfereigenschaft

Der Polizeibeamte H. macht geltend, von der beschuldigten Person I. mit dem Tode bedroht worden zu sein (vgl. act. 5).

Frage 1: Ist der bedrohte Polizist H. als geschädigte Person zu behandeln?

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Als Geschädigter erhält H eine Prozessanzeige, zur Wahrung seiner Interessen (act. 15/5).

Frage 2: Ist der bedrohte Polizeibeamte H. auch Opfer i.S. des OHG?

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3.4.2 Rechtsmittel bei Nichtanhandnahme

Angenommen, die Staatsanwaltschaft kommt aufgrund der hohen Arbeitslast mit der Bearbeitung der Fälle kaum nach und hat das Verfahren auch Monate nach der Übermittlung des Polizeirapports und der Wahrnehmungsberichte noch nicht formell eröffnet. Sie als von I. damals bedrohter Polizist möchten deshalb die Staatsanwaltschaft endlich zum Handeln zwingen.

Frage 1: Was können Sie tun?

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Der Staatsanwalt beschliesst, die Untersuchung zu eröffnen.

Frage 2: Hätten Sie gegen eine Nichtanhandnahme der Untersuchung ein Rechtsmittel ergreifen können?

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3.4.3 Verfahrensrechte der geschädigten Person

In der Zeugeneinvernahme vom 18.01.2011 wurde die beschuldigte Person mit H. konfrontiert (act. 8).

Frage 1: Hat auch H. ein Recht auf Konfrontation mit der beschuldigten Person?

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Frage 2: Der Polizeibeamte H. möchte sich gerne über die Ergebnisse der laufenden Untersuchung informieren. Was kann er tun?

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Frage 3: Ist H. zur Hauptverhandlung vorzuladen?

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3.4.4 Das Adhäsionsverfahren

Frage 1: Da H. nicht sicher ist, ob das Strafgericht seine Genugtuungsforderung behandeln wird, möchte er diese sicherheitshalber auch noch vor einem zivilen Gericht geltend machen. Ist dieses Vorgehen ratsam?

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Das Bezirksgericht hat die Genugtuungsforderungen von H. abgewiesen (act. 18, S. 11 f.).

Frage 2: Kann H. diesen Entscheid anfechten?

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Frage 3: Kann die geschädigte Person H. nun seine Forderungen vor den Zivilgerichten geltend machen?

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3.5 Bibliographie

  • Donatsch Andreas/Cavegn Claudine. Der Anspruch auf einen Anwalt zu Beginn der Strafuntersuchung, forumpoenale 2/2009, 104 ff.. [zit. Donatsch/Cavegn]
  • Donatsch Andreas/Hansjakob Thomas/Lieber Viktor (Hrsg.). Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO), Zürich 2010. [zit. Verfasser, in: Donatsch/Hansjakob/Lieber, Art. … N …]
  • Donatsch Andreas/Schmid Niklaus (Hrsg.). Kommentar zur Strafprozessordnung des Kantons Zürich vom 4. Mai 1919, Zürich 2000-2007. [zit. Verfasser, in: Donatsch/Schmid, § … N …]
  • Donatsch Andreas/Schwarzenegger Christian/Wohlers Wolfgang. Strafprozessrecht, Zürich 2010. [zit. Donatsch/Schwarzenegger/Wohlers]
  • Donatsch Andreas/Weder Ulrich/Hürlimann Cornelia. Die Revision des Zürcher Strafverfahrenrechts vom 27. Januar 2003, In Kraft seit dem 1. Januar 2005, Zürich 2005. [zit.: Donatsch/Weder/Hürlimann]
  • Donatsch Andreas/Wohlers Wolfgang. Strafrecht IV, Delikte gegen die Allgemeinheit, 4. Aufl., Zürich 2011. [zit.: Donatsch/Wohlers, § … Ziff. …]
  • Ehrenzeller Bernhard et al. (Hrsg.). Die schweizerische Bundesverfassung, Kommentar, 2. Aufl., Zürich 2007. [zit.: Verfasser, in: KomBV, Art. … N … ]
  • Guillod Oliver/Kunz Karl-Ludwig/Zenger Christoph Andreas. Drei Gutachten über rechtliche Fragen im Zusammenhang mit AIDS, Bern 1991. [zit.: Verfasser, in: Drei Gutachten ]
  • Häfelin Ulrich/Haller Walter/Keller Helen. Schweizerisches Bundesstaatsrecht, 7. Aufl., Zürich 2008. [zit.: Häfelin/Haller/Keller, N …]
  • Häfelin Ulrich/Müller Georg/Uhlmann Felix. Allgemeines Verwaltungsrecht, 6. Aufl., Zürich 2010. [zit.: Häfelin/Müller/Uhlmann, N …]
  • Hauser Robert/Schweri Erhard/Hartmann Karl. Schweizerisches Strafprozessrecht, 6. Aufl., Basel/Genf 2005. [zit.: Hauser/Schweri/Hartmann, § … N …]
  • Niggli Marcel Alexander/Heer Marianne/Wiprächtiger Hans (Hrsg.). Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, Jugendstrafprozessordnung, Basel 2010. [zit. Verfasser, in: BSK StPO/JStPO, Art. … N …]
  • Niggli Marcel Alexander/Uebersax Peter/Wiprächtiger Hans (Hrsg.). Basler Kommentar Bundesgerichtsgesetz, 2. Auflage, Basel 2011. [zit.: Verfasser, in: BSK BGG, Art. … N …]
  • Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich. Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft für das Vorverfahren (WOSTA), Januar 2011. [zit.: WOSTA, Ziff. …]
  • Piquerez Gérard. Traité de procédure pénale suisse, 2. Aufl., Genf/Zürich/Basel 2006. [zit.: Piquerez, N.…]
  • Riklin Franz. Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung, Zürich 2010. [zit.: Riklin, Kommentar StPO, Art …]
  • Ruedin Philippe. Die Anrechnung der Untersuchungshaft nach dem schweizerischen Strafgesetzbuch, Diss. Zürich 1979. [zit.: Ruedin]
  • Schlauri Regula. Das Verbot des Selbstbelastungszwangs im Strafverfahren, Konkretisierung eines Grundrechts durch Rechtsvergleichung, Diss. Zürich 2003. [zit.: Schlauri]
  • Schmid Niklaus. Handbuch des schweizerischen Strafprozessrechts, Zürich/St.Gallen 2009. [zit.: Schmid, Handbuch, N …]
  • Schmid Niklaus. Schweizerische Strafprozessordnung, Praxiskommentar, Zürich/St.Gallen 2009. [zit.: Schmid, Praxiskommentar, Art. … N …]
  • Schmid Niklaus. Die Strafrechtsbeschwerde nach dem Bundesgesetz über das Bundesgericht, eine erste Auslegeordnung, in: ZStrR 124 (2006), 160 ff.. [zit.: Schmid, ZStrR]
  • Schwarzenegger Christian/Hug Markus/Jositsch Daniel. Strafrecht II, Strafen und Massnahmen, 8. Aufl., Zürich 2007. [zit.: Schwarzenegger/Hug/Jositsch, § … Ziff. …]
  • Seiler Hansjörg/von Werdt Nicolas/Güngerich Andreas (Hrsg.). Bundesgerichtsgesetz (BGG), Bundesgesetz über das Bundesgericht, Bern 2006. [zit.: Verfasser, in: Seiler/von Werdt/Güngerich, Art. … N …]
  • Trechsel Stefan et al. . Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, Zürich/St. Gallen 2008. [zit.: Verfasser, in: Trechsel et al., Art. … N … ]
  • Villiger Mark E. Handbuch der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), 2. Aufl., Zürich 1999. [zit.: Villiger, N …]
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