15.1.1 Wissenschaftstheorie

Die Wissenschaftstheorie (engl. Philosophie of Science) beschäftigt sich mit dem Begriff der Wissenschaft, ihren Methoden, Sprachen sowie Zielen und der systematischen Einteilung in Einzelwissenschaften. Als Erkenntnistheorie versucht die Wissenschaftstheorie die Voraussetzungen wissenschaftlichen „Wissens“ zu klären.

Ab 1918 entwickelte sich in Wien (u.a. Moritz Schlick, Rudolf Carnap, Otto Neurath) und Berlin (u.a. Hans Reichenbach) die philosophische Strömung des Logischen Positivismus (häufig auch als „Empirischer Positivismus“ bezeichnet).

Was ist das Ziel und die zentrale These des Logischen Positivismus? Wie wäre an diesem Massstab die Wissenschaftlichkeit der Rechtswissenschaft zu beurteilen?

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In Auseinandersetzung mit dem Logischen Positivismus begründete Karl R. Popper mit seinem Werk Logik der Forschung (1935) den Kritischen Rationalismus.

Nennen Sie die Kernthesen des Kritischen Rationalismus und erläutern Sie deren Bedeutung für die Frage der Wissenschaftlichkeit der Rechtswissenschaft!

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In Die Struktur wissenschaftlicher Revolutionen (Orig.: The Structure of Scientific Revolutions, 1962) schreibt Thomas S. Kuhn:

„Vielleicht entwickelt sich die Wissenschaft doch nicht aufgrund der Anhäufung einzelner Entdeckungen und Erfindungen. […] Je sorgfältiger sie [die Wissenschaftshistoriker], sagen wir, Aristotelische Dynamik, Phlogistonchemie oder Wärmestoff-Thermodynamik studieren, desto sicherer sind sie, dass jene einmal gültigen Anschauungen über die Natur, als Ganzes gesehen, nicht weniger wissenschaftlich oder mehr das Produkt menschlicher Subjektivität waren als die heutigen. Wenn man diese veralteten Anschauungen Mythen nennen will, dann können Mythen durch Methoden derselben Art erzeugt und aus Gründen derselben Art geglaubt werden, wie sie heute zu wissenschaftlicher Erkenntnis führen. Wenn man sie hingegen Wissenschaft nennen will, dann hat die Wissenschaft Glaubenselemente eingeschlossen, die mit den heute vertretenen völlig unvereinbar sind. Vor diese Alternative gestellt, muss der Historiker die letztere These wählen. Veraltete Theorien sind nicht prinzipiell unwissenschaftlich, nur weil sie ausrangiert wurden. Diese Wahl macht es aber schwer, die wissenschaftliche Entwicklung als Wachstumsprozess zu betrachten.“ (Kuhn 2007, S. 16f.)

Weiter schreibt Kuhn:

„Die normale Wissenschaft als die Betätigung, mit der die meisten Wissenschaftler zwangsläufig fast ihr ganzes Leben verbringen, gründet auf der Annahme, dass die wissenschaftliche Gemeinschaft weiss, wie die Welt beschaffen ist. Viele Erfolge der Unternehmung gehen darauf zurück, dass die Gemeinschaft bereit ist, diese Annahme zu verteidigen, eventuell sogar mit beträchtlichem Aufwand. Die normale Wissenschaft unterdrückt zum Beispiel oft fundamentale Neuerungen, weil diese notwendigerweise ihre Grundpositionen erschüttern. Und trotzdem, solange diese noch ein Element der Willkür enthalten, bietet gerade das Wesen der normalen Forschung die Gewähr dafür, dass das Neue nicht sehr lange unterdrückt wird. Manchmal widersteht ein normales Problem, welches durch bekannte Regeln und Verfahren lösbar sein sollte, dem wiederholten Ansturm der fähigsten Mitglieder des Kreises, in dessen Zuständigkeit es fällt. Bei anderen Gelegenheiten arbeitet ein für die normale Forschung entwickeltes Ausrüstungsstück nicht in der erwarteten Weise und lässt eine Anomalie erkennen, die sich trotz wiederholter Bemühungen nicht mit der professionellen Erwartung in Einklang bringen lässt. In dieser (und auch noch in anderer) Beziehung geht die normale Wissenschaft öfter in die Irre. Und wenn sie es tut – wenn also die Fachwissenschaft den die bestehende Tradition wissenschaftlicher Praxis untergrabenden Anomalien nicht länger ausweichen kann –, dann beginnen die ausserordentlichen Untersuchungen, durch welche die Fachwissenschaft schliesslich zu einer neuen Reihe von Positionen, einer neuen Grundlage für die Ausübung der Wissenschaft geführt wird. Die ausserordentlichen Episoden, in denen jener Wechsel der fachlichen Positionen vor sich geht, werden in diesem Essay als wissenschaftliche Revolutionen bezeichnet. Sie sind die traditionszerstörenden Ergänzungen zur traditionsgebundenen Betätigung der normalen Wissenschaft.“ (Kuhn 2007, S. 19f.)

Welches Bild der Wissenschaftsgeschichte kritisiert Kuhn im ersten Exzerpt? Welche These stellt er diesem Bild im zweiten Abschnitt entgegen?

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Beschreiben Sie, inwiefern sich postmoderne Denker auf Kuhn beziehen! Was folgt aus der postmodernen Anschauung für die Frage nach der Wissenschaftlichkeit der Rechtswissenschaft?

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