4. Kaufmännisches Unternehmen

Das Handelsrecht ist ein Sonderrecht, welches im Prinzip nur auf kaufmännische Unternehmen Anwendung findet. Nicht jede Gesellschaft muss jedoch zwingend ein kaufmännisches Unternehmen führen; u.U. darf sie es gar nicht. Insofern gehört das Gesellschaftsrecht nicht vollumfänglich und ausschliesslich zum Handelsrecht. Diese Lektion soll aufzeigen, wann ein kaufmännisches Unternehmen überhaupt vorliegt und welche Rechtsfolgen gegebenenfalls daran anknüpfen.