2.1.4 Die Entstehung der Amtskirche: Grundlagen

Die Amtskirche als zunehmend hierarchisch strukturiertes Organisationsgefüge entsteht etwa seit dem 2. Jahrhundert. Voraussetzung dieses Prozesses ist die Ausbreitung der urchristlichen Gemeinden, die allerdings immer wieder durch die Christenverfolgungen des römischen Staates bedroht werden. Das Toleranzedikt von Mailand gibt der Kirche 313 erstmals eine normativ gesicherte Position im Reich, die sich mit der Erhebung zur Staatsreligion 380 endgültig festigt. Als Konsequenz dieser Entwicklung gewinnen allerdings die römischen Kaiser starken Einfluss auf die Kirche, wie insbesondere die justinianische Kirchengesetzgebung zeigt.

Schon in der Zeit der Urkirche zeichnen sich Ansätze einer Institutionalisierung ab: Neben den sogenannten Charismatikern finden sich bereits seit dem 1. Jahrhundert gewählte Gemeindeleiter. Seit dem 2. Jahrhundert tritt der Bischof an die Spitze der Gemeinden, der Monepiskopat (Herrschaft je eines Bischofs) wird zur Grundlage der kirchlichen Verfassung.

Lernziele

  • Wissen: Wurzeln der Amtskirche und des Episkopats in der Spätantike