2.2.14 Kirchliche Normtypen: Canones

In der zunehmend intensiver werdenden Normgebung der spätantiken und frühmittelalterlichen Konzilien spiegelt sich ein charakteristisches Merkmal der kirchlichen Regelbildung wider: Kirchliches Recht - dazu zählen auch die Texte der Kirchenväter - ist vor allem schriftlich überliefertes Recht, das gerade auf den Konzilien stets präsent ist und bei dem immer wieder angeknüpft wird. Freilich zeigt die häufige Wiederholung bestimmter Anordnungen auch nur zu deutlich, dass die Durchsetzung solcher Regeln immer wieder mit Schwierigkeiten verbunden war.

In den konziliaren Canones spiegeln sich zugleich die lebensweltlichen Probleme der allmählich entstehenden Amtskirche wider, wie die folgenden Texte deutlich machen:

Canon aus dem Konzil von Chalkedon (451) zur Häufigkeit der in den Provinzen abzuhaltenden Synoden

Canon aus dem Konzil von Chalkedon (451): Verbot für Kleriker, nach dem Tod ihres Bischofs dessen Habe an sich zu reissen.

Lernziele

  • Wissen: Regelungsinhalte von kirchlichen Canones im Frühmittelalter
  • Beurteilung: Schwächen der Normdurchsetzung im Spiegel von Normwiederholungen
  • Verständnis: Normen als Spiegel lebensweltlicher Phänomene