4.3.4 Johannes Andreae

Johannes Andreae wurde um 1270 in Rifredo bei Florenz als unehelicher Sohn eines Priesters geboren. In Bologna studierte er kanonisches und römisches Recht sowie Theologie. Ebenfalls an der Universität von Bologna unterrichtete er seit 1301 bis zu seinem Tod 1348, unterbrochen nur durch eine kurze Lehrtätigkeit in Padua von 1307 bis 1309.

In seiner reichen Publikationstätigkeit konzentrierte sich Andreae auf das kanonische Recht. Neben einem Kommentar zum Liber Extra (Novella in Decretales Gregorii IX., 1338)verfasste er Kommentare zum Liber Sextus (Glossa in Sextum, vor 1304)und zu den Clementinae (Apparatus ad Clementinas, 1322), die beide zu Standardglossen (Glossae ordinariae) wurden.

Andreae gilt als die Autorität in der Kanonistik. Baldus de Ubaldis bezeichnete ihn als «fons et tuba iuris», als Quelle und Posaune des kanonischen Rechts. Sein Tod markiert denn auch das Ende des klassischen kanonischen Rechts.

Die Werke von Andreae sind kompendienartig und genau abgefasst, zahlreiche zeitgenössische juristische Positionen sind nur noch in seinen Schriften überliefert. Im 19. Jahrhundert wurde Andreae deshalb auch als reiner Kompilator gesehen und sein Schaffen entsprechend als minder wichtig bewertet. Die neuere Forschung hingegen hat wieder vermehrt auf seine selbständige Art und Weise des Denkens hingewiesen.

Im Konflikt zwischen Johannes XXII. und Ludwig IV. stellte er sich auf die Seite des Papstes, den er auch verschiedentlich auf Gesandtschaften begleitete. Andreae, der an der Pest starb, war befreundet mit dem Mitbegründer des Humanismus und Literaten Francesco Petrarca (1304–1374).

Petrarca. (Quelle: Wikimedia Commons)Petrarca. (Quelle: Wikimedia Commons)